Es ist der 29. November 2018, in Kürze beginnt die Veranstaltung der Hochschulgruppe R21 (Reformatio 21 – Göttingen) mit dem Titel »Gehört der Islam zu Deutschland?« im Auditorium der Universität Göttingen. Die christliche, wertkonservative Hochschulgruppe R21 wurde am 8. Juni 2017 im Zuge des 500. Jahrestags zum lutherischen Thesenanschlag gegründet, um nach eigenen Angaben zu Diskussionen über die Werte des Grundgesetzes und des Christentums anzuregen.[1] Mit diesem Anliegen rief die Hochschulgruppe bereits in der Vergangenheit durch ihre Veranstaltung »Warum man Kinder – auch vor der Geburt – nicht töten darf« eine Welle des Protests unter den Göttinger Studierenden hervor.[2]

Geladen als Vortragender war der evangelikale Online-Prediger Abdul Memra. Auf seinem YouTube-Kanal »Memra TV« spricht er über das Christentum und lädt Gäste ein, mit denen er über Glaubensfragen diskutiert. Dabei vertritt er stets radikal evangelikale Ansichten und stellt sich gegen die Katholische Kirche und die »Zeugen Jehovas«.[3]

Als wir eintrafen, wurden zunächst unsere Taschen nach etwaigen Waffen durchsucht. Auf die Nachfrage, warum das nötig sei, hieß es, man habe schlechte Erfahrungen gemacht. Wir suchten uns einen Platz in der Mitte des bereits gut besuchten Hörsaals; zunächst war alles ruhig, doch schon nach kurzer Zeit setzte vor der Tür lautes, rhythmisches Trommeln ein. Mehrere Gruppen, darunter die ALL (Hochschulgruppe Alternative Linke Liste), hatten sich zu einem Protest außerhalb des Gebäudes versammelt, um ihre Ablehnung gegenüber der Veranstaltung zum Ausdruck zu bringen.

Als die Veranstaltung begann, wurde durch lautes, unbegründetes Klatschen von verschiedenen Zuschauer*innengruppen, die sich im Raum verteilt hatten, schnell deutlich, dass die Protestierenden sich nicht von den Ordner*innen an den Eingängen und den vorgenommenen Kontrollen hatten abschrecken lassen und ihre Position ungeachtet dessen auch im Saal deutlich machten. Abdul Memra versuchte der aufgeladenen Stimmung zum Trotz, seinen Vortrag zu beginnen – was jedoch zunächst wegen des Geräuschpegels kaum möglich war. Es war aber auch eine kleine Minderheit vorwiegend älterer Personen anwesend, die dem Vortrag und der Diskussion, ohne Kritik zu äußern, folgten. Als die Veranstalter*innen nach kurzer Zeit ihre Drohung, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen des Raumes zu verweisen, in die Tat umsetzten, äußerte ebendiese Minderheit zustimmende Zurufe wie »Schmeißt raus, das Pack«.

Inhaltlich versuchte Abdul Memra, die Frage nach der Zugehörigkeit des Islam zu Deutschland durch einen Vergleich des deutschen Grundgesetzes mit dem religiösen Recht der Muslim*innen – der Scharia – zu verneinen. Seine Argumentationslinie basiert auf der Grundannahme, dass sich nur der- oder diejenige Christ*in oder Muslim*in nennen dürfe, welche*r an alles glaube, was in der jeweiligen heiligen Schrift (also der Bibel oder dem Koran) stehe. Da Muslim*innen nach diesem von ihm als fundamentalistisch bezeichneten Religionsverständnis an alle religiösen Gesetze glauben würden und ihnen auch Folge leisten müssten, komme es zwangsläufig zu Konflikten. So sei es etwa koranisches Gebot, Dieb*innen mit der Amputation der Hand zu bestrafen.[4] Dies nutzte Memra als Beispiel, um die Unvereinbarkeit des Islam mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung Deutschlands hervorzuheben. In der Tat ist die Inkompatibilität der Norm mit dem grundgesetzlich garantierten Recht auf »körperliche Unversehrtheit« (Art. 2 Abs. 2.) und dem Verbot der körperlichen Misshandlung von Gefangenen (Art. 104 Abs. 1) offensichtlich. Allerdings muss erwähnt werden, dass die in der Scharia verankerten Körperstrafen selbst in den meisten islamisch geprägten Ländern heute nicht mehr angewandt werden und die Scharia weit mehr Normen als nur die des Strafrechts umfasst. Viele Regelungen beziehen sich etwa auf rituelle Handlungen, die weitgehend durch die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit geschützt sind.

Die naheliegende Kritik, dass auch Passagen der Bibel mit dem deutschen Grundgesetz konfligieren, ließ derweil nicht lange auf sich warten: Mit dem Vers: »Ihr Männer ebenso, wohnt bei ihnen mit Einsicht als bei einem schwächeren Gefäß, dem weiblichen […]«[5], wurde auf den Widerspruch zu der im Grundgesetz in Art. 3 Abs. 2 garantierten Gleichheit von Mann und Frau hingewiesen.[6] Abdul Memra stellte daraufhin klar, dass er Frauen durchaus für das schwächere Gefäß halte, es aber trotzdem vor Gott eine Gleichstellung von Mann und Frau gebe – ein Argument, das auch auf muslimischer Seite existiert.[7]

Die darauffolgenden Zwischenrufe aus dem Publikum führten zu einer hitzigen Diskussion über Abdul Memras Stellungnahmen zur Homosexualität. Diese teilte er in einem seiner YouTube-Videos mit, auf das bereits im Vorfeld durch im Eingangsbereich verteilte Flyer aufmerksam gemacht worden war. In diesem appelliert er vor allem an gläubige Christ*innen, die davon ausgehen, Homosexualität sei mit dem christlichen Glauben vereinbar, und führt verschiedene Bibelstellen an, um diese Annahme zu widerlegen. Er warnt darüber hinaus auf abwertende Weise vor der »Ehe für alle«, die ein »Türöffner für Pädophile und Menschen, die es gerne mit Tieren treiben«, sei.[8] Im Publikum wurde die Forderung laut, er solle den Anwesenden das Video vorspielen, was er jedoch mit der Begründung, dass die Zuhörer*innen nicht wegen des Themas Homosexualität gekommen seien, ablehnte.

Weiteren die Bibel in einem kritischen Licht betrachtenden Zwischenrufen entgegnete er mit einer gewissen argumentativen Inkonsistenz: Zum einen sei es im Christentum – im vermeintlichen Gegensatz zum Islam – verankert, sich dem jeweils geltenden irdischen Recht zu unterwerfen; tatsächlich ist es auch bei Rechtsgelehrten im Islam eine weitverbreitete Idee, dass Muslim*innen in einer nichtmuslimischen Gesellschaft die dort herrschenden Regeln anerkennen sollen.[9] Zum anderen bezeichnete er negative Beispiele der christlichen Geschichte, wie etwa die Kreuzzüge, wahlweise als »katholisch« oder »nicht-christlich«. Zudem sei die Bibel eine historische Quelle, welche die Christ*innen sinngemäß in die Gegenwart übersetzen müssten – den Muslim*innen räumt er diesen Interpretationsspielraum aufgrund des vermeintlich bindenden Gesetzescharakters des Islam hingegen nicht ein.

Sein nächstes Beispiel, Muslim*innen müssten dem Koran zufolge im Falle einer Verleugnung Mohammeds zu Gewalt greifen, stieß gerade wegen des erneut hergestellten Zusammenhangs von Islam und Gewalt auf die Kritik, seine Argumentation sei rassistisch. Wenngleich die Frage nach der Vereinbarkeit schariatischer Vorgaben mit dem Grundgesetz nicht per se rassistisch ist, förderte Memras Einwand, er habe doch muslimische Freunde und gehe immer noch gerne beim »Dönermann« essen, doch sein stereotypisches Denken zutage. Darüber hinaus betonte er, der Letzte zu sein, der die »Muslime aus Deutschland verjagen« wolle – obwohl er davon überzeugt sei, dass der Islam nicht zu Deutschland gehöre. Denn er selbst betreibe vor allem »theologische Islamkritik« und würde stets zwischen dem Islam und den Muslim*innen differenzieren: Alle Muslim*innen, die dem Grundgesetz ausnahmslos folgten, seien durchaus willkommen. Ebendiese Differenzierung erkannte ein weiterer Zuhörer an, kritisierte aber anschließend scharf, dass Memra nicht beachte, in welch politisch polarisiertem Kontext er die Suggestivfrage »Gehört der Islam zu Deutschland?« äußere und damit gerade einem sich im Aufwind befindenden rechten Milieu eine argumentative Grundlage zum Ausschluss von Muslim*innen biete.

Der gesamte Vortrag war von permanenten Unterbrechungen durchzogen – sei es durch Zwischenrufe, lautes Klatschen oder Verwicklungen in Diskussionen über Themen fernab des eigentlichen Vortrags –, bei gleichzeitigem Protestgetrommel von außerhalb des Gebäudes. Insgesamt glich die Veranstaltung durch die ständigen, vom Publikum gesteuerten, sprunghaften Themenwechsel sowie durch den Rauswurf besonders lauter Gruppierungen eher einem Improvisationstheaterstück – wobei die kritisch auf Inkonsistenzen hinweisenden Kommentare durchaus vermochten, die Argumentation Abdul Memras ins Wanken zu bringen.

Diese Form der Boykottierung mündete allerdings bei anderen Veranstaltungen der R21 in völligen Blockaden: Die eingeladenen Redner*innen waren hier aufgrund des Lärmpegels nicht in der Lage, ihre Vorträge auch nur zu beginnen. Denn mit den Vorträgen »Ein Baby im Bauch – ein Recht auf Leben?«[10] sowie »Zwangsprostitution – Sklavenhandel in Deutschland?«[11] wählte die Hochschulgruppe erneut höchst kontroverse, mit der Selbstbestimmtheit der Frau in Konflikt stehende Fragestellungen.

Unabhängig von der Legitimität von Protest jeglicher Art gegenüber der Hochschulgruppe R21 und ihren Veranstaltungen[12] muss festgehalten werden, dass dieser nicht nur aufgrund der kontroversen Themen erzeugt wurde, sondern auch wegen der Vortragenden und ihrer individuellen Hintergründe.[13]

Am Beispiel der Veranstaltungen der R21 stellt sich also grundsätzlich die Frage der Meinungsfreiheit und der Legitimität von Protest, der darauf abzielt, andere an der Äußerung ihrer Ansichten und Überzeugungen aktiv zu hindern. Denn die Meinungsfreiheit gehört ebenfalls zu den im Grundgesetz verankerten Grundrechten; sie ist ein wesentlicher Grundpfeiler der liberalen Demokratie – konstituiert sie doch den Widerstreit verschiedener Meinungen um Deutungshoheit im politischen Diskurs. In diesem Sinne ist es ebenso offensichtlich, dass das Aushalten von Meinungen anderer, die der eigenen widersprechen oder ihr gar entgegenstehen, zwingend erforderlich ist, sofern man an einer demokratischen, vom Pluralismus lebenden Gesellschaftsordnung festhalten möchte.

In der jüngeren Vergangenheit haben aufgeworfene Fragen rund um die Reichweite der Meinungsfreiheit sowie um die Grenzziehung zwischen Konservativen und Rechtsradikalen zahlreiche Diskussionen mit ausgeprägtem medialen Wiederhall hervorgerufen.[14] Um hier nicht das allgegenwärtige Narrativ der radikalen Rechten, sie würden einem »Meinungsdiktat« der linksliberalen Mehrheit unterliegen und an der freien, ihnen rechtmäßig zustehenden Äußerung ihrer Meinungen gehindert werden, plump zu wiederholen, sei an dieser Stelle ausdrücklich auf die Grenzen der Meinungsfreiheit hingewiesen. Denn Äußerungen, die darauf abzielen, die allgemeine Freiheit und Gleichheit anderer einzuschränken, untergraben die Voraussetzungen ihres Rechtes auf freie Meinungsäußerung – sie verstricken sich mitunter in einem performativen Widerspruch: Die intendierte praktische Umsetzung ihrer Überzeugungen und das Einfordern des Rechts auf freie Meinungsäußerung eines*r jeden schließen einander in letzter Konsequenz aus.[15] Ebendiese Überlegung sowie die deutsche Geschichte berücksichtigend, ist es weitestgehend Konsens, dass es Grenzen im demokratischen Diskurs braucht. Dass diese Grenzen wiederum stets kontextabhängige, fließende und dabei selbst vom Diskurs bestimmte sind, liegt in der Logik des demokratischen Diskurses begründet.

Allerdings muss die Frage aufgeworfen werden, ob Grenzziehung nicht auch als politische Waffe eingesetzt werden kann, indem man unliebsame Positionen schlicht als unzulässig deklariert und somit ihren Ausschluss aus dem Diskurs legitimiert. Bedienen sich Formen des Protests, deren vorrangiges Ziel es ist, die gegenüberstehende Meinung zum Verstummen zu bringen, nicht ebenfalls eines autoritären Mittels? Immerhin handelt es sich bei dem Recht auf freie Meinungsäußerung um ein Menschenrecht und als solches sollte es anderen nicht leichtfertig aberkannt werden. Überhaupt: Eignet man sich in einem derartigen Fall nicht eine womöglich anmaßende Deutungshoheit über die Legitimität der Positionen und Überzeugungen anderer an?

Letztlich scheint es, dass – ebenso wie die Berufung auf das Recht der Meinungsfreiheit von Akteur*innen, welche die liberale Demokratie als Staatsform ablehnen, zu einem Missbrauch und der vielbeschworenen Verschiebung der Grenzen des Sagbaren führen kann – diese Gefahr auch andersherum besteht. Vor diesem Hintergrund sollten Protestformen, die darauf abzielen, die Meinungsäußerung anderer zu unterbinden, stets kritisch reflektiert werden.

Hinweis: In einer früheren Fassung dieses Artikels, der auch in der gedruckten Ausgabe des Demokratie-Dialogs veröffentlicht wurde, hieß es irrtümlich, dass Abdul Memra vom Islam zum Christentum konvertiert sei. Tatsächlich ist er nach eigenen Angaben in einer christlichen, der syrisch-orthodoxen Kirche anhängenden Familie aufgewachsen. Später habe er sich mit den Lehren der Kirche kritisch auseinandergesetzt und einen tieferen christlichen Glauben entwickelt. Der Artikel wurde daher entsprechend korrigiert.

[1] Vgl. Zweck der Hochschulgruppe auf Facebook, [eingesehen am 08.08.2019].

[2] Die Veranstaltung fand am 23. Oktober 2018 im Gebäude der Heilsarmee in Göttingen statt. Titel: »Warum man Kinder – auch vor der Geburt – nicht töten darf«, siehe Brakemeier, Michael: Demo gegen Abtreibungsgegner: Das müssen Sie wissen, in: Göttinger Tagesblatt, 23.10.2018, [eingesehen am 01.07.2019].

[3] Siehe die Videos auf seinem Kanal »Memra TV«, URL: https://www.youtube.com/user/MemraTV [eingesehen am 01.07.2019]. Diese haben 5.000 bis 30.000 Aufrufe.

[4] Siehe Koran, Sure 5, Vers 38 [eingesehen am 01.07.2019].

[5] Bibel, 1. Petrus 3,7 [eingesehen am 06.07.2019].

[6] Siehe Grundgesetz Art. 3 Abs. 2, Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutz [eingesehen am 06.07.2019].

[7] Siehe Koran Sure 4, Vers 34 [eingesehen am 30.07.2019]; für die Proklamation der Gleichwertigkeit von Mann und Frau siehe Sure 33:35, [eingesehen am 30.07.2019].

[8] Memra, Abdul: ABDUL – EHE FÜR ALLE? Aufruf an Christen/ Homosexualität und Hurerei!!!!, URL: https://www.youtube.com/watch?v=ZI81mpATsy0 [eingesehen am 01.07.2019].

[9] Vgl. Albrecht, Sarah: Dāral-Islām and dār al-ḥarb, in: Encyclopaedia of Islam, 3. Aufl., 2016 [eingesehen am 01.03.2019].

[10] Die Veranstaltung ist auf Facebook nicht mehr einsehbar, fand aber am 8. Mai 2019 im Göttinger Lokal »Hemingway« statt, wurde dann jedoch nach anhaltendem Protest durch den Eigentümer abgesagt; siehe Aktivisten verhindern Veranstaltung von Christen in Göttingen, in: Idea, 09.05.2019, URL: https://www.idea.de/menschenrechte/detail/aktivisten-verhindern-veranstaltung-von-christen-in-goettingen-109141.html?fbclid=IwAR2MoBRzmohpPAvF4E08o2q0BWUFN9Sz2woTYqh5uF1RWU75VnYkE_gtbqk#comments [eingesehen am 01.07.2019].

[11] Die Veranstaltung fand am 5. Juni 2019 im AUDI 11 (in Göttingen) statt, wurde dann jedoch nach anhaltenden Protest durch die Veranstalter kurz nach Beginn abgesagt; siehe Zwangsprostitution. Sklavenhandel in Deutschland?, URL: https://www.facebook.com/events/195541151044271 [eingesehen am 01.07.2019].

[12] Wir haben im Zuge dieses Artikels versucht, sowohl mit den Organisator*innen von R21 als auch mit den diversen Protestgruppierungen zu sprechen, um Genaueres über die jeweiligen Motivationen zu erfahren; allerdings haben wir von keiner der Gruppen eine Rückmeldung erhalten.

[13] Zur Person Abdul Memra siehe Fußnote 1. Gerhard Steier ist Abtreibungsgegner, ehemaliger Geschäftsführer von KALEB (Kooperative Arbeit Leben ehrfürchtig bewahren) und ehrenamtliches Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL); siehe hierzu Weise, Jörg: Lebensrechtsvereinigung KALEB: Neuer Geschäftsführer ins Amt eingeführt, in: Idea, 28.03.2018, URL: https://www.idea.de/menschenrechte/detail/lebensrechtsvereinigung-kaleb-neuer-geschaeftsfuehrer-ins-amt-eingefuehrt-104766.html [eingesehen am 06.07.2019]. Dr. Michael Kiworr ist christlich geprägter Gynäkologe seit 2002 und Vorstandsmitglied beim Weißen Kreuz (Fachverband für Sexualethik und Seelsorge innerhalb der Evangelischen Diakonie), der über Abtreibung aufklärt und Veröffentlichungen zu den weltweiten Entwicklungen zu diesem Thema herausgebracht hat. Siehe Lebenslauf, URL: https://bes-therapie.de/ueber-uns/ [eingesehen am 23.07.2019] sowie Interview mit Dr. Kiworr, in: Bonner Querschnitt [eingesehen am 30.07.2019]. Gaby Wentland ist Predigerin in der Freikirchlichen Gemeinde Entschiedener Christen und Gründerin von Mission Freedom, einer Organisation, die sich den Einsatz gegen Zwangsprostitution zur Aufgabe gemacht haben soll; siehe MISSION FREEDOM: Unsere Arbeit, URL: https://www.mission-freedom.de/unsere-arbeit/ [eingesehen am 23.07.2019]. Sie stand allerdings in der Kritik des LKA in Hamburg, nicht seriös zu arbeiten; siehe Fuchs, Mareike/Rudolph, Maike/Witte, Jenny: Bürgerpreis für dubiosen Verein, in: Ndr Hamburg, 10.12.2013 [eingesehen am 23.07.2019].

[14] Unter anderem etwa die Diskussion rund um die Veranstaltung »Denken und denken lassen. Zur Philosophie und Praxis der Meinungsfreiheit” an der Universität Siegen oder um die geplante und nicht durchgeführte Veranstaltung »Feindschaft und das Politische” der Studienstiftung des deutschen Volkes; siehe z. B. Breuer, Ingeborg: Wo die Grenzen des Sagbaren liegen, in: Deutschlandfunk, 21.02.2019 [eingesehen am 29.07.2019] oder auch Knödler, Janne: Feindschaft und das Politische, in: Süddeutsche Zeitung, 13.03.2019 [eingesehen am 29.07.2019].

[15] Vgl. Breul, Martin: InDebate: Hat Meinungsfreiheit Grenzen?, in: Philosophie InDebate, 02.11.2015 [eingesehen am 29.07.2019].