Teilöffentlichkeiten im digitalen Raum
Im Februar 2025 teilte Elon Musk auf seiner Plattform X, ehemals Twitter, ein Video einer niedersächsischen Protestgruppe (Musk 2025). Diese zog mit Schildern durch die Landeshauptstadt, die mit dem X-Logo sowie »Meinungsfreiheit« und »Freedom of Speech« bedruckt waren. Das Video wurde seitdem über 24 Millionen Mal angesehen (Stand September 2025).

Bewegungsorganisationen demonstrieren eher selten für Social-Media-Plattformen. Besonders im Februar 2025, als Musk und seine Rolle in der Trump-Administration weithin in der Kritik standen (O.V. 2025), ist diese öffentliche Unterstützung bemerkenswert. Daher stellt sich die Frage, warum eine Social-Media-Plattform die Aufmerksamkeit einer niedersächsischen Protestgruppe verdient, die sich ursprünglich in Opposition zu den Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie gründete.
Die naheliegende Antwort ist, dass sie die Politik Musks unterstützt und dass der Social-Media-Konzern für sie einen Kampf um Redefreiheit repräsentiert, als dessen Teil sich auch die Protestierenden wähnen (Amlinger und Nachtwey 2022). Dass sich politische Figuren Medien(häuser) aneignen, ist indes kein neues Phänomen (Sjøvaag und Ohlsson 2019); für soziale Medien ist die direkte Einflussnahme auf die digitale Infrastruktur jedoch eine bemerkenswerte Entwicklung. So wird »social media ownership […] a proxy for political influence« (Donovan 2022).
Darauf aufbauend erläutere ich in diesem Beitrag, was soziale Medien grundsätzlich – oder soziale Netzwerk-Plattformen wie X oder Telegram spezifisch – für einige Bewegungsorganisationen zu einem zentralen Protestanliegen macht. Plattformen wirken als Ort und Symbol der Identitätsstiftung über ihre kommunikative Funktion hinaus: Sie sind selbst zum Zankapfel geworden. Um dies zu verdeutlichen, beginne ich mit einer Erläuterung von sozialwissenschaftlichen Theorien der Öffentlichkeit(en). Demnach dienen verschiedene Öffentlichkeiten gesellschaftlich zum einen als Rückzugsort, zum anderen als Möglichkeit, eigene Argumente zu entwickeln. Teilöffentlichkeiten werden somit zu einem wichtigen Raum für soziale Bewegungen. Abschließend wende ich mich digitalen Öffentlichkeiten zu, die von rechten Akteuren genutzt und begründet werden.
»Where There is Social Media There is Politics«
»Where There is Social Media There is Politics«, befindet die Informationswissenschaftlerin Karine Nahon (2016). Die Räume, in denen sich Bürger:innen digital austauschen, sind politisch durchaus umstritten. Nicht zuletzt der Erwerb oder der Aufbau von eigenen Social-Media-Seiten durch Elon Musk (X/Twitter), Donald Trump (Truth Social) oder Ye West (West plante, das soziale Netzwerk Parler zu kaufen) stehen für diese Entwicklung (Redding et al. 2022). Aber nicht nur wer die digitale Infrastruktur gestaltet, besitzt politische Tragweite, auch was sich auf diesen Infrastrukturen abspielt, ist politisiert.
Vorangetrieben durch die Möglichkeiten digitaler Kommunikation haben sich gut sichtbare – weil online für jede:n einsehbare – Teilöffentlichkeiten ausgeprägt. In diesen Teilöffentlichkeiten werden Informationen jenseits traditioneller Medien bezogen (Rone 2021) und das politische Geschehen anders ausgedeutet (Schatto-Eckrodt et al. 2024). In den USA sitzen Vertreter:innen von digitalen Teilöffentlichkeiten – unter anderem Blogger:innen, Influencer:innen und neue Medienhäuser – seit dem Beginn der zweiten Amtszeit von US-Präsident Trump im Briefing Room des Weißen Hauses (Wu et al. 2025). Auch in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahrzehnten eine Infrastruktur aus (sozialen) Medien, Medienmacher:innen und Organisationen aus dem Umfeld sozialer Bewegungen entwickelt. Sie unterscheidet sich von der durch »legacy Medien« – also traditionelle Medien wie Radio, Zeitungen und Fernsehen – hergestellten Öffentlichkeit (Virchow und Klein 2025) und kann auch zu Radikalisierungsprozessen beitragen (Hammer 2025).
Theorien der (Gegen-)Öffentlichkeiten
Das sozialwissenschaftliche Konzept der Öffentlichkeit ist eines der populärsten, aber auch umstrittensten Konzepte des 20. Jahrhunderts. Es wurde in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach in akademischen Diskursen thematisiert und neu gefasst (Habermas [1962] 1999; Calhoun 1992; Kaiser und Rauchfleisch 2019). So analysiert beispielsweise der Soziologe Jürgen Habermas für seine gesellschaftliche Großtheorie die lebhaften Debatten, die im frühen 19. Jahrhundert in den europäischen Kaffeehäusern und Salons geführt wurden. Er skizziert eine damals neu entstehende gesellschaftliche Öffentlichkeit (Habermas [1962] 1999). Im Zentrum dieser Idealvorstellung stehen Prozesse und Räume, in denen öffentliche Meinung hergestellt wird: Die öffentliche Meinung braucht demzufolge sowohl einen Raum, in dem sie gebildet werden kann, als auch Bürger:innen, die sich in einem fortlaufenden Prozess an ihrer Gestaltung beteiligen (Habermas 1998, S. 360).
Habermas definiert Öffentlichkeit (public sphere) wie folgt:
»The public sphere can best be described as a network for communicating information and points of view (i.e. opinions expressing affirmative or negative attitudes); the streams of communication are, in the process, filtered and synthesized in such a way that they coalesce into bundles of topically specified public opinions.«
Der Prozess des Austausches zwischen den Bürger:innen trägt also zur Bildung öffentlicher Meinungen in diversen Themenbereichen bei. Diese können wiederum durch den Politikbetrieb aufgegriffen werden und stehen mit diesem somit in einem wechselseitigen Verhältnis.
Eine Kritikerin von Habermas ist die US-amerikanische Philosophin Nancy Fraser.[1] Ihr zufolge lässt Habermas Formen der Öffentlichkeit, die sich nicht an seinem bürgerlichen Ideal orientieren, außer Acht. Sie kritisiert insbesondere seine Vorstellung einer einzelnen, einheitlichen Öffentlichkeit. Davon ausgehend entwickelt sie Habermas’ Theorie kritisch weiter. Während Habermas eine Öffentlichkeit annimmt, in der politische Themen verhandelt werden, stellt Fraser diesem Verständnis einen Entwurf entgegen, in dem viele Teilöffentlichkeiten existieren. Diese Teilöffentlichkeiten stehen in Konkurrenz und Konflikt zueinander (Fraser 1992, S. 115).[2] In einer Gesellschaft, in der beispielsweise Klassenungleichheiten herrschen, so Fraser, können nicht alle Bürger:innen gleichberechtig an einer Öffentlichkeit teilhaben (Fraser 1992, S. 122–123).
Fraser prägt als konzeptionelle Weiterentwicklung den Begriff der Gegenöffentlichkeit (Counterpublic). Diese versteht sie als »parallel discursive arenas where members of subordinated social groups invent and circulate counterdiscourses to formulate oppositional interpretations of their identities, interests, and needs« (Fraser 1992, S. 123). Gegenöffentlichkeiten entstehen als Reaktion auf den Ausschluss aus dominanten Öffentlichkeiten und stellen eine Erweiterung des diskursiven Raums sowie seiner Umkämpftheit dar. Gegenöffentlichkeiten besitzen Fraser zufolge eine duale Funktion: »On the one hand, they function as spaces of withdrawal and regroupment; on the other hand, they also function as bases and training grounds for agitational activities directed toward wider publics« (Fraser 1992, S. 124). Sowohl der Rückzug in eine Öffentlichkeit, in der die Personen ihre Standpunkte entwickeln können, als auch das Ausprobieren von Argumenten und Strategien macht Gegenöffentlichkeiten aus. Zu der Konstitution von Gegenöffentlichkeiten tragen physische Orte des Austausches, wie etwa Buchläden oder Zeitschriften, aber auch immaterielle Zusammenschlüsse, wie etwa Vorträge, Festivals oder lokale Treffen, bei (Fraser 1992, S. 123). Jüngst erweitern zudem auch digitale Netzwerke aus Medienhäusern, Influencer:innen auf sozialen Medien oder Gruppen Gleichgesinnter auf Messaging-Apps wie WhatsApp und Telegram das gegenöffentliche Potpourri (Buehling und Heft 2023).
Digitale Gegenöffentlichkeit (von rechts)?
Mit der Verbreitung von Heimcomputern und besonders mit dem kostengünstigen und flächendeckenden Zugang zum Internet hat sich die öffentliche Sphäre gravierend verändert. Öffentlichkeiten sind heute auch »plattformisiert« (De Blasio et al. 2020). Politische Debatten verlagern sich in Teilen in den digitalen Raum. Dort tritt die von Fraser theoretisierte Vielzahl von Teilöffentlichkeiten deutlich hervor; andere Forscher:innen bezeichnen sie darauf aufbauend als fragmentierte Öffentlichkeiten: »The platformized public sphere is [based] […] on the fragmentation of non-connected sub-publics« (De Blasio et al. 2020, S. 2).
Akteure der radikalen Rechten sind häufig ein »early adopter« neuer Technologien (CeMAS 2022, S. 10), also Personen, die diese besonders frühzeitig und effektiv nutzen. Von der frühen Nutzung des Internets in den 1980er Jahren bis hin zu den zahlreichen und diversen digitalen Räumen des heutigen Web 2.0 hat sich ein umfassendes, vernetztes digitales Ökosystem aus (sozialen) Medien und Webseiten rechtsradikaler Provenienz entwickelt: »[T]here is no online instrument left untouched by far-right movements, who use every single platform to disseminate their ideas and mobilize for action« (Baele et al. 2020, S. 21).
Versteht man Social Media als Gegenöffentlichkeit(en), stellt sich unweigerlich die Frage nach ihrem emanzipatorischen Charakter, da Gegenöffentlichkeiten per definitionem nicht Teil des gesellschaftspolitischen Mainstreams wären. Heute entstehen im digitalen Raum Öffentlichkeiten, in denen sich die Teilnehmenden in Opposition zum gesellschaftspolitischen Mainstream positionieren und den Nimbus der Gegenöffentlichkeit für sich reklamieren. Ob und inwieweit sich diese Gruppen tatsächlich in einer gesellschaftlichen Außenseiterposition befinden, führt über diesen Beitrag hinaus.[3] Festzuhalten bleibt indes, dass die Gemeinschaften den Eindruck von Marginalisierung und Opposition erzeugen und aufrechterhalten (Tischauser und Musgrave 2019; Moffitt 2023).
Für die Gruppen, die sich in den Teilöffentlichkeiten des digitalen Raums bewegen, nimmt das Kommunikationsmedium selbst eine zentrale Stellung ein. Es ist für sie oft mehr als bloßes Mittel zum Zweck (Jasser et al. 2023). Dies zeigt sich nicht nur in dem Wechsel zu Plattformen, die den Anforderungen der Gruppen entsprechen – etwa verschlüsselte Kommunikation, Anonymität oder die Möglichkeit, Nachrichten massenhaft zu versenden (Kor-Sins 2023). Die Zentralität, die einige Social-Media-Webseiten für Bewegungen haben können, liegt auch in dem teils identitätsstiftenden Charakter der Plattformen begründet (Schulze et al. 2024). So stellen die Sozialwissenschaftler:innen Matlach und Hammer in einer Analyse der deutschen radikalen Rechten beispielsweise fest, dass der Messengerdienst Telegram positiv besprochen wird und dem Unternehmen Vertrauen entgegengebracht wird (Matlach und Hammer 2024, S. 48–49).
Der Stellenwert, den soziale Medien dort einnehmen, lässt sich also unter anderem durch ihren Beitrag zur Formierung von Teilöffentlichkeiten erklären, denn nicht nur die Geschwindigkeit und die direkte Kommunikation machen diese Medien aus. Sie sind zugleich Orte der Identitätsbildung und Identifikation (Amarasingam 2023) sowie ein Symbol für sich verändernde Öffentlichkeiten. Gerade der Anspruch, Teil einer Gegenöffentlichkeit zu sein, kann identitätsstiftend wirken (Jasser 2021) und die Affinität zum Ort dieser Sinnstiftung somit weiter vertiefen.
Literatur
Amarasingam, Amarnath. 2023. Belonging is just a click away. In The Routledge Handbook on Radicalisation and Countering Radicalisation, Hrsg. Joel Busher, Leena Malkki und Sarah Marsden, 196–212. London: Routledge.
Amlinger, Carolin und Oliver Nachtwey. 2022. Gekränkte Freiheit: Aspekte des libertären Autoritarismus. Berlin: Suhrkamp.
Baele, Stephane J., Lewys Brace und Travis G. Coan. 2020. Uncovering the Far-Right Online Ecosystem: An Analytical Framework and Research Agenda. Studies in Conflict & Terrorism 46: 1–21. https://doi.org/10.1080/1057610X.2020.1862895.
Buehling, Kilian und Annett Heft. 2023. Pandemic Protesters on Telegram: How Platform Affordances and Information Ecosystems Shape Digital Counterpublics. Social Media + Society 9. https://doi.org/10.1177/20563051231199430.
Calhoun, Craig J. (Hrsg.). 1992. Habermas and the Public Sphere: Studies in Contemporary German Social Thought. Cambridge: The MIT Press.
CeMAS. 2022. Militant Accelerationism: Origins and Developments in Germany. Berlin: Cemas.
De Blasio, Emiliana, Marianne Kneuer, Wolf Schünemann und Michele Sorice. 2020. The Ongoing Transformation of the Digital Public Sphere: Basic Considerations on a Moving Target. MEDIA AND COMMUNICATION 8: 1–5.
Donovan, Joan. 2022. From Trump to Kanye and Musk:
why are the super-rich buying social media sites?
In theguardian.com. Online verfügbar unter https://
www.theguardian.com/media/2022/oct/21/twitter-musk-why-do-tech-ceos-buy-social-media?link_id=11&can_id=5c8f23daaee5ac06328e9d4f040eec71&source=email-a-tale-of-two-campaigns-fetterman-and-walker&email_referrer=email_1712398&email_subject=billionaires-buying-tech-platforms, zuletzt geprüft am 24.10.2022.
Eley, Geoff. 2021 [1994]. Nations, Publics, and Political Cultures: Placing Habermas in the Nineteenth Century. In Culture/Power/History: A Reader in Contemporary Social Theory, Hrsg. Nicholas B. Dirks, Geoff Eley und Sherry B. Ortner, 297–335. Princeton: Princeton University Press.
Fraser, Nancy. 1992. Rethinking the Public Sphere: A Contribution to the Critique of Actually Existing Democracy. In Habermas and the Public Sphere, Hrsg. Craig J. Calhoun, 109–142. Cambridge: The MIT Press.
Habermas, Jürgen. 1998. Between Facts and Norms: Contributions to a Discourse Theory of Law and Democracy. Cambridge: The MIT Press.
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ZDFHeute Nachrichten. 2025. Meinungsfreiheit oder Demokratie-Risiko: Profitieren Populisten von X | frontal. YouTube. Online verfügbar unter https://youtu.be/RCu4TRUSb8E?t=414, zuletzt geprüft am 09.09.2025.
[1]Hier soll vornehmlich auf Frasers Erweiterung der Öffentlichkeitstheorie eingegangen werden. Ihre Kritik umfasst jedoch weitere Aspekte, wie etwa den Umstand, dass Habermas eine Hierarchiefreiheit im Diskurs annimmt, die jedoch nicht eingelöst werden kann (weiterführend siehe Fraser 1992, S. 117).
[2]Eine weitere Kritik an dem habermasianischen Konzept der Öffentlichkeit liefert z.B. Eley ([1994] 2021). Eley rückt Öffentlichkeit in den Kontext eines gramscianischen Kampfes um kulturelle Hegemonie, in dem sich die bürgerliche Öffentlichkeit behauptete und zum kulturell hegemonialen und reproduzierten Konsens wurde (Eley [1994] 2021).
[3]Die Frage danach, welche Teilöffentlichkeiten den Status einer Gegenöffentlichkeit für sich beanspruchen können, ist Teil einer akademischen Debatte. Für eine Übersicht, inwieweit rechtsradikale Teilöffentlichkeiten sich als emanzipatorisch skizzieren, obwohl ihre Interessen mit hegemonialen Machtstrukturen übereinstimmen, und welcher Nutzen daraus gezogen werden kann, siehe: Sik (2015); Tischauser und Musgrave (2019); Jasser (2021); Jackson und Kreiss (2023).