AfD: Radikale auf dem Weg zur Mäßigung?Zur Strategiedebatte in der Partei und ihrem Vorfeld
Die Alternative für Deutschland (AfD) befindet sich im Jahr 2025 in einer widersprüchlichen Lage: Trotz und infolge ihrer fortgesetzten Radikalisierung ist die Partei bei Wahlen äußerst erfolgreich. Dennoch kann sie diese elektorale Potenz aufgrund ihrer machtpolitischen Isolation kaum nutzen – und gerät auch juristisch zusehends unter Druck. Daher stellt sich die Frage, ob die AfD zukünftig – analog zu vielen ihrer europäischen Schwesterparteien – auf einen Kurs der strategischen Mäßigung umschwenken könnte. Hierüber wurde in der AfD und ihrem Vorfeld im Sommer 2025 kontrovers debattiert.
Erfolg, Macht, Mäßigung?
Parteien der populistischen radikalen Rechten geraten in demokratischen Systemen zumeist in Dilemmata zwischen Abgrenzung und Anpassung (Dézé 2004). Während sie mit radikaler und populistischer Kritik sowie antisystemischen Appellen bei Wählern oftmals punkten können, stoßen sie aufseiten der übrigen Parteien überwiegend auf Ablehnung – und werden als politische Parias von parlamentarischen Kooperations- und Koalitionsprozessen ausgeschlossen (McDonnell und Newell 2011). Viele der erfolgreichen Parteien dieses Typs reagieren auf ihre machtpolitische Blockade mit einer strategischen Mäßigung (Akkerman 2016). Diese ist vor allem symbolischer Natur: Rein äußerlich zügeln sie Profil und Auftritt, um doch als koalitions- und regierungsfähig anerkannt zu werden.
Exemplarisch vollzog einst die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) eine solche Mäßigung. Unter Führung Jörg Haiders transformierte sich die Partei ab 1986 zunächst in eine rechtspopulistische Kraft, die in den 1990er Jahren mit radikaler Politik- und Systemkritik elektoral sehr erfolgreich war (Fallend et al. 2018). Um ihre politische Ausgrenzung zu überwinden, leitete Haider alsbald einen Strategiewechsel ein (Luther 2011). Er drängte seine Partei zur Mäßigung ihres offiziellen Programms und stellte umstrittene Figuren ins Abseits, um so Koalitionsfähigkeit zu demonstrieren. Seine Strategie war schließlich erfolgreich: Bei den Nationalratswahlen 1999 landete die FPÖ mit fast 27 Prozent knapp vor der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP), die – gelockt von der Aussicht, den Kanzler stellen zu können – Anfang 2000 eine Koalition mit den Rechtspopulisten bildete.
Fraglos: Die geschilderten Ereignisse liegen beinahe dreißig Jahre zurück, viele europäische Parteiensysteme haben sich seither stark verändert. Dennoch steht die AfD aktuell vor ähnlichen Problemen wie die FPÖ vor ihrer Mäßigung. Ihr Aufstieg hat zwar dazu beigetragen, die politische Stimmung im Allgemeinen und die Position der Christdemokratie im Besonderen nach rechts zu verschieben (Weisskircher 2025). Von direkten Einflussmöglichkeiten durch politische Kooperationen oder Koalitionen bleibt die AfD aber ausgeschlossen (Heinze 2024). Überdies ringt sie mit den in der Bundesrepublik ausgeprägten Abwehrmaßnahmen der wehrhaften Demokratie (Bourne 2023). Aus einer parteistrategischen Perspektive erscheint ein Mäßigungsprozess der AfD daher nicht unplausibel.
Radikalisierung und ›Remigration‹
Appelle zur Mäßigung der AfD schließen an frühere strömungspolitische Debatten zwischen bürgerlich-moderateren und völkisch-radikaleren Kräften in der Partei an (Schroeder und Weßels 2023). Während Erstere für einen pragmatisch-parlamentarischen Oppositionskurs plädierten, der auf ein Bündnis mit der Union abzielte, verfolgten Letztere eine fundamentaloppositionelle Bewegungspolitik (Hensel 2021). Seitdem jedoch Jörg Meuthen im Jahr 2022 aus der Partei ausgetreten ist und das von ihm angeführte bürgerliche Lager damit implodierte, rückte diese strategische Debatte in den Hintergrund (Hensel 2022). Vielmehr radikalisiert sich die AfD, getrieben vom fundamentaloppositionellen Parteiflügel und dessen Vorfeld, unter Meuthens Nachfolgerin Alice Weidel kontinuierlich (Schroeder und Weßels 2023).
Deutlich wird der Radikalisierungsprozess der AfD anhand der innerparteilichen Karriere des Begriffs der ›Remigration‹. Damit ist, abweichend von seiner ursprünglichen wissenschaftlichen Bedeutung, aus rechtsradikaler Warte eine Politik gemeint, »mit der nicht ethnisch deutsche Immigrant:innen und ihre Nachfahr:innen zur Ausreise bewegt oder gezwungen werden sollen« (Biskamp 2025). Die Idee der Remigration gehört zwar schon lange zum ideologischen Kanon der Neuen Rechten, im Parteiprogramm der AfD tauchten entsprechende Forderungen aber lange nur in vager und entschärfter Form auf (Müller 2024). Das Parteivorfeld der AfD (Hensel 2021) trug jedoch dazu bei, sie auszuarbeiten, zu radikalisieren und ihr schließlich öffentliche Popularität zu verschaffen. Daran waren insbesondere der rechtsradikale Verleger Götz Kubitschek und der österreichische Aktivist der Identitären Bewegung Martin Sellner beteiligt, die wiederum eng mit dem völkischen Flügel der AfD verbunden sind (Böckmann et al. 2024).[1]
Sellner beschrieb Remigration zunächst knapp als Teil einer »radikale[n] Wende der Identitäts- und Bevölkerungspolitik«, die die »ethnokulturelle Identität und Substanz« des Volks erhalten solle (Sellner 2024a, S. 25). Eine »Politik der Remigration« müsse dort angewendet werden, wo eine »verträgliche Rate an identitätswahrender Migration überschritten wurde und sich ›ethnoreligiöse Cluster‹ gebildet haben« (Sellner 2024a, S. 26). Mittels einer »Kombination aus Rückwanderungsanreizen, Deislamisierung, Assimilations- und Remigrationsdruck« solle eine »Minusmigration« erreicht werden (Sellner 2024a). Später konkretisierte er seine Forderungen (Sellner 2024b). Zur »Hauptzielgruppe für Remigration« erklärte er – aus seiner Sicht für gesellschaftliche Probleme besonders verantwortliche – Angehörige »nicht-europäische[r], afroarabische[r] und islamische[r] Parallelgesellschaften« (Sellner 2024b, S. 56). Um sie zur Assimilation oder Remigration zu bewegen, schlägt er für »Asylanten«, »Ausländer« sowie »nichtassimilierte Eingebürgerte und Staatsbürger« ein jeweils »maßgeschneidertes Vorgehen« vor (Sellner 2024b, S. 57–58).[2]
Die breite Öffentlichkeit nahm die Forderung nach Remigration erst durch eine Recherche des Mediums Correctiv im Januar 2024 wahr (Bensmann et al. 2024), die von einem auch von AfD-Politikern besuchten Vortrag Sellners berichtete. Die dort diskutierten ›Remigrations-Pläne‹ entfachten – insbesondere aufgrund ihrer geplanten Anwendung auch auf deutsche Staatsbürger – Anfang 2024 eine breite antifaschistische Protestdynamik (Hensel und Wehner 2025). Dieses Wiedererwachen der Demokratie richtete sich vor allem gegen die AfD, die so in die politische Bredouille geriet (Hensel und Jasser 2024). So distanzierte sich die AfD-Spitze von Sellners weiter Begriffsauslegung und stellte offiziell klar, dass sie unter Remigration nur »Maßnahmen und Anreize zu einer rechtsstaatlichen und gesetzeskonformen Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer in ihre Heimat« verstehe. Weiterhin unterscheide sie »nicht zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund« (AfD-Bundesverband 2024). Zugleich hielt die AfD aus Trotz und Solidarität an der Forderung nach Remigration fest, die zum »Schlüsselbegriff« der Partei avancierte (Müller 2024).
Hierzu trug neben Sellner, der seine Forderung in Buchform ausarbeitete (Sellner 2024b), besonders der AfD-Politiker Maximilian Krah bei. Er hatte schon in seinem 2023 in Kubitscheks Verlag erschienenen Buch gefordert, »Migranten dazu zu bewegen, sich entweder zu assimilieren oder aber zu remigrieren« (Krah 2024, S. 57). Hierzu schlug er, ähnlich wie Sellner, neben sozial- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen auch kulturelle und rechtliche Mittel vor, den »Integrationsunwilligen den weiteren Aufenthalt« zu vergällen (Krah 2024, S. 61–62).[3] Mit der Unterstützung des völkischen Flügels avancierte der medienaffine Krah zum Spitzenkandidaten der AfD für die Europawahl 2024, musste sich aber infolge weiterer radikaler Aussagen und Verwicklungen in einen Spionageskandal aus dem Wahlkampf zurückziehen (Peters 2024).
Nach Krahs jähem Scheitern rückte die ostdeutsche AfD die Forderung nach Remigration ins Zentrum ihrer drei sehr erfolgreichen Landtagswahlkämpfe (Böckmann et al. 2024). Der Begriff wurde so weiter normalisiert und popularisiert. Ein Wahlplakat der AfD-Thüringen präsentierte vor dem Bild eines startenden Passagierflugzeugs den Slogan »Sommer, Sonne, Remigration« (Müller 2024). Weitere AfD-Funktionäre bezogen sich öffentlich positiv auf den Begriff (Müller 2024). Anfang 2025 bekannte sich schließlich auch die Bundessprecherin Weidel auf dem AfD-Bundesparteitag dazu. Im scharfen politischen Stakkato forderte sie vor den versammelten Medienvertretern mehr Remigration (Steffens 2025). Verleger Kubitschek notierte zufrieden, die AfD habe sich den Begriff nun »endlich ganz zu eigen gemacht und in ihrem Wahlprogramm festgeschrieben« (Kubitschek 2025a).
2025: Erfolg und Ernüchterung
Anders als es die öffentliche Kritik und die Proteste Anfang 2024 vermuten ließen, schadete der AfD ihre weitere Radikalisierung elektoral nicht (Peters 2024). Im Gegenteil: Bei den Europawahlen 2024 erzielte sie deutliche Zugewinne und reüssierte insbesondere unter Jungwählern (Friedrich und Schniederjann 2024). Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 avancierte die AfD mit einem Ergebnis von 20,8 Prozent der Zweitstimmen – deutlich vor der auf 16,8 Prozent abgestürzten SPD – sogar erstmals zur zweitstärksten Kraft im Bund. Auch die von Friedrich Merz geführte schwarz-rote Bundesregierung konnte ihr nicht den Wind aus den Segeln nehmen. Im Spätsommer 2025 erreichte die AfD Rekordumfragewerte um die 25 Prozent.
Zugleich steht die AfD nach dem Rausch des Bundestagswahlkampfs von verschiedenen Seiten unter Druck: Erstens ringt die Partei mit den sich verschärfenden juristisch-formalistischen Gegenreaktionen (Bourne 2023). Neben der Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall, die sich explizit auch auf das Volksverständnis und den Remigrations-Begriff der AfD bezieht (Schindler 2025), wird sie sowohl durch forcierte Bestrebungen für einen Parteiverbotsantrag als auch durch kleinteiligere Restriktionen herausgefordert. Zu diesen gehören etwa Ausschlüsse von AfD-Wahlkandidaten oder der Versuch, AfD-Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst fernzuhalten (Wieland 2025). Insbesondere radikale AfD-Politiker verlieren so an persönlichen Handlungsoptionen[4], während die Gefahr einer Zwangsauflösung der Gesamtpartei näher rückt (Lau 2025). Zweitens fehlt der AfD aufgrund ihrer politischen Isolation weiterhin eine Perspektive zur Machtbeteiligung. Entgegen allen Unkenrufen hält die Brandmauer auf Bundes- und Landesebene bislang – auch vonseiten der Unionsparteien (Weisskircher 2025)[5]. Damit bleibt der AfD der Weg in eine Koalitionsregierung weiterhin versperrt. Zugleich liegt auch eine absolute Mehrheit, selbst in den stimmstarken ostdeutschen Ländern, bei Wahlen bislang deutlich außer Reichweite. Vielmehr wies selbst das Parteivorfeld in seinen Analysen der Bundestagswahl darauf hin, dass die radikalisierte AfD an Mobilisierungsgrenzen stoße (Fiß 2025).
Die Anfang 2025 noch verbreitete Hoffnung auf einen radikal-populistischen Durchbruch ist nach der Bundestagswahl einer Verunsicherung gewichen (Lau 2025). Während sich viele der professionalisierten AfD-Parlamentarier darum sorgen, als politische Parias auf Strategien einer fundamentalen Opposition und Obstruktion beschränkt zu bleiben (Steinbeiß 2024), zeigen sich zahlreiche der radikalen Aktivisten »nach den gewonnenen Wahlen und der verhinderten Machtbeteiligung« geradezu »paralysiert« (Kubitschek 2025b). Vor diesem Hintergrund finden sich im Sommer 2025 Anzeichen für einen möglichen strategischen ›Vibe-Shift‹ innerhalb der AfD. Dabei ist es ausgerechnet der einstige Hoffnungsträger der Radikalen, Maximilian Krah, der nach seinem desaströsen Europawahlkampf 2024 seine radikalen Verbündeten aus dem Parteivorfeld zur Mäßigung aufruft. Damit provoziert er einen publizistischen Showdown mit dem Verleger Kubitschek und dem Aktivisten Sellner, der weit über die AfD hinaus für großes Interesse sorgte (Pausch 2025).
Die Krah-Kontroverse
Ausgangspunkt der Kontroverse ist die von Krah seit Frühjahr 2025 geforderte Revision von Sellners Remigrations-Konzept. Diese begründet der ehemalige Rechtsanwalt zuvorderst juristisch-strategisch: Im Hinblick auf die jüngsten Gerichtsurteile zum extremistischen Charakter der AfD fordert Krah seine Partei und ihr Vorfeld dazu auf, die Verfassungsprinzipien der Gleichheit aller Staatsbürger und der Religionsfreiheit – auch für Muslime – zu respektieren und von einer umfassenden Staatsfeindlichkeit Abstand zu nehmen (Casper 2025). Um das »Projekt einer demokratischen Rechtspartei« vor dem drohenden Verbot zu bewahren, müsse die AfD »Unklarheiten beim Volksbegriff« beseitigen und die Grenzen der Legalität respektieren (Krah 2025a). An das radikale Lager appelliert er eindringlich: »Dem Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland gehören nunmehr Bürger deutscher und anderer Volkszugehörigkeiten an – und zwar egal, ob es gefällt oder nicht. Und die Staatsangehörigkeit steht nicht zur Disposition« (Krah 2025a).
Zugleich versucht er, eine ideologisch ähnlich radikale, aber noch verfassungskonforme Alternative zu formulieren: Zwar will auch er eine weitere »ethnische Durchmischung« der Bevölkerung durch Restriktionen in Einwanderungs- und Asylpolitik verhindern (Krah 2025a). Jedoch bricht Krah mit dem neurechten Ziel, eine »relative ethnisch-kulturell deutsche Homogenität des deutschen Staatsvolks wiederherzustellen« (Vierfuß 2025), die eine Verdrängung von Staatsbürgern mit Migrationshintergrund erfordern würde. Krah zeigt sich bereit, die durch Migration geprägte Realität des »multi-ethnischen Staats« anzuerkennen, fordert aber, auf gesellschaftlicher Ebene die Integration aufzugeben und einer selbstläufigen Segregation von ethnisch »heterogenen Teilgruppen« freien Lauf zu lassen (Krah 2025b). So will er eine weitere Durchmischung des »deutschen Kulturvolks« verhindern und dazu beitragen, dass die unter »Ethno-Deutschen« verloren gegangene »deutsche Kulturtradition vitalisiert« wird (Krah 2025b). Wahlstrategisch glaubt er, auf diese Weise neue »Verbündete unter den Einwanderern« finden zu können – egal, ob sie sich »ethnisch eingliedern« oder nicht (Krah 2024).
Krahs Vorstöße werden vom AfD-Parteivorfeld äußerst kritisch aufgenommen. Politisch wird Krahs Akzeptanz eines »multi-ethnischen Staats« als Bruch des neurechten Konsenses eines »ethnokulturellen Volksbegriffs« ausgelegt (Sellner 2025a). Zugleich weist Kubitschek Krahs Vorstoß als Revision einer Kritik des »Grundsätzlichen« zurück und fordert, auch weiterhin »das, was uns als Legalität vorgesetzt wird, auf seine Legitimität zu hinterfragen«, um »das Illegitime zu verwerfen und zu korrigieren« (Kubitschek 2025c). Der Aktivist Sellner wirft Krah überdies vor, den »Mythos« und die »Vision« der Remigration als milieu- und lagerübergreifende »Achse des patriotischen Lagers« mutwillig zu zerstören. Krah treibe die »Rechte« in die Richtung von »Resignation statt Remigration, Akzeptanz des Vielvölkerstaats und Öffnung zur ethnischen Wahl« (Sellner 2025b). Kubitschek beendete schließlich konsterniert seine bislang äußerst erfolgreiche publizistische Zusammenarbeit mit dem »Feindzeugen« Krah, der mutwillig eine »Spaltung zwischen Partei und Vorfeld« herbeizureden versucht habe (Kubitschek 2025d).
Fundis vs. Realos 2.0?
Mit Blick auf die strategische Entwicklung der AfD ist die Krah-Debatte aufschlussreich. Sie verdeutlicht, dass die blaue Fundi-Realo-Kontroverse (Hensel 2022) auch in der radikalisierten AfD fortgeführt wird – allerdings unter anderen Vorzeichen. Nach dem Ende der ideologisch-strategischen »Bipolarität« (Schroeder und Weßels 2023) zwischen Bürgerlichen und Radikalen zeigen sich nun im Lager Letzterer Ansätze eines strategischen Schismas. So bezieht der von Skandalen zwar politisch geschwächte, aber rhetorisch und taktisch weiterhin versierte Krah die in der AfD bislang kaum vertretene Position des radikalen Pragmatikers. Als solcher positioniert er sich als Fürsprecher vor allem derjenigen AfD-Parlamentarier, welche die fundamentaloppositionelle Deutungshoheit des Parteivorfelds allenfalls verdruckst kritisierten (Haupt 2025b).
Krah formuliert als Pragmatiker nicht nur eine Alternative zur dominanten Bewegungsorientierung (Schroeder und Weßels 2023), indem er – in den Worten Kubitscheks – die Frage der Legalität klar zulasten der neurechten Legitimität beantwortet. Durch seinen direkten und juristisch scharfen Angriff auf Sellner als aktivistische »Galionsfigur« (Müller 2025) stellt er auch offensiv das Primat der Bewegung und die hiermit verbundenen Solidaritätsansprüche infrage (Hensel 2022). Zugleich versucht Krah als Radikaler sein neurechtes Herkunftslager für seine strategische Volte zu gewinnen, indem er sich von juristisch zu problematischen Forderungen distanziert, eine ethnische »Mischkultur« aber weiterhin ablehnt (Haupt 2025c). Zugleich suggeriert er, mit der von ihm präsentierten Alternative einer gesellschaftlichen Segregation neue Wählergruppen – auch und gerade mit Migrationshintergrund – gewinnen zu können (Haupt 2025b).
Krah zeigt damit eine flexible und situative Anpassung an verfassungsrechtlich gegebene Grenzen und politische Potenziale, die – den Kategorien des Politikwissenschaftlers Alexandre Dézé (2004) folgend – die AfD formell zurück von einer Alternative zum System in Richtung einer Alternative innerhalb des Systems rücken könnte. Am Streitthema Remigration zeigt Krah der substanziell radikalisierten AfD den Weg und die Vorteile einer Mäßigung auf (Haupt 2025b). Mit dem kalkulierten Rückzug in die Grenzen der Verfassung soll in letzter Minute ein Verbot der AfD abgewendet werden (Casper 2025). Weiterhin will Krah mittelfristig einen Ausweg aus der politischen Isolation öffnen, indem die AfD ihre zukünftige Koalitionsfähigkeit und -willigkeit demonstriert (Haupt 2025b).
Aus dieser Warte erschließt sich die enorme Aufmerksamkeit und Aufregung, die Krahs Vorstoß zuteilwurde. Sein Aufruf zur Trennung von denjenigen Kräften, die einen Rückzug in den Verfassungsrahmen nicht mittragen wollen, wird von genau diesen als »Brandmauer im Inneren« (Kubitschek 2025e) vehement zurückgewiesen. Sie schmähen Krah und andere »Parlamentspatrioten« daher als »Oppositionsattrappe« und »›Sterbebegleiter‹ einer einheimischen Restbevölkerung« (Sellner 2025c). Zugleich erweckt Krahs Mäßigungsappell merkliches Interesse in neubürgerlichen Milieus jenseits der AfD (
Ziedler und Leber 2025), wo man sich statt Schwarz-Rot einen echten Macht- und Richtungswechsel wünscht, die aktuelle AfD-Agenda aber ablehnt (Poschardt 2025). Ebenso schließt Krah an Forderungen von Konservativen an, die die Union dazu auffordern, die unüberwindbare Brandmauer durch »rote Linien« zu ersetzen (Zoske 2025), um die koalitionsbereiten Teile der AfD in die Gretchenfrage der Systemloyalität zu zwingen. Obwohl dies dem aktuellen Kurs der Merz-CDU widerspricht, findet dieser Ansatz sowohl auf kommunalpolitischer Ebene (Heisterhagen 2025) als auch jüngst unter ehemaligen Spitzenpolitikern der Union durchaus Resonanz (O.V. 2025).
Also: Radikalität oder Mäßigung?
Indes bleibt unklar, ob und wie weit Krahs ausgeklügeltes Kalkül die »Fließrichtung der Partei« (Kubitschek 2025c) letztlich beeinflusst. Im Anschluss an die Krah-Debatte präsentierte auch die neue und nach Professionalität strebende AfD-Bundestagsfraktion (Lau 2025) einen Mäßigungsbeschluss, der den Begriff der Remigration bewusst ausklammerte (Haupt 2025a). Ein kurz danach von AfD-Abgeordneten lanciertes Strategiepapier zum »Weg in die Regierungsverantwortung« forderte, dass sich die AfD ins »bürgerliche Lager« einordnen und zugleich einen »Kulturkampf« mit dem linken Lager führen solle, um einen Keil in die schwarz-rote Regierung zu treiben (AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag 2025). Hierzu passt auch die zuletzt eher zahme AfD-Kritik an Unionsfraktionschef Jens Spahn (Haupt 2025a). Auf Parteiebene versuchten sich zugleich pragmatische AfD-Landesverbände zu verbünden, zu denen neben Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen auch Niedersachsen gezählt wurde (Müller 2025).
Die – in Richtung des Entwicklungspfads der FPÖ weisenden – Ansätze einer strategischen Mäßigung treffen jedoch auf starke Gegenkräfte. Anders als im Fall der FPÖ fehlen in der AfD aktuell Führungsfiguren, die strategisch willens und organisatorisch stark genug wären, die von Krah begonnene Konfrontation mit dem Parteivorfeld fortzuführen. Ihm selbst fehlt dafür eine parteiinterne Hausmacht (Haupt 2025b). Alice Weidel wiederum relativierte den Mäßigungsbeschluss ihrer Fraktion umgehend durch radikale Ausschweifungen, die in einem Hitler-Vergleich gipfelten (Haupt 2025a). Auch die Sammlung der pragmatischen Landesverbände geriet schnell ins Stocken (Müller 2025). Ob sich die zaghaften Mäßigungstendenzen der AfD also weiter fortsetzen, ist damit sehr ungewiss. Vor allem mit Blick auf die Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt, wo der äußerst radikale Landesverband mit Umfrageergebnissen von 39 Prozent in Sichtweite einer absoluten Mehrheit gerückt ist (Begrich 2025), wird man Strömungs- und Strategiekonflikte vermeiden wollen. Wenn jedoch die AfD auch hier den Sprung in die Alleinregierung verfehlt, wird wieder über eine strategische Mäßigung diskutiert werden.
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[1]Sellner agierte dabei vor allem als Vordenker, der das Konzept in Vorträgen und Publikationen präsentierte, während Kubitschek als Verleger politische Aufmerksamkeit organisierte.
[2]Neben dem Entzug der Staatsbürgerschaft skizziert Sellner verschiedene Maßnahmen. Sie umfassen »freiwillige Heimkehrprogramme«, einen »Assimilationsdruck durch Leitkultur«, »maßgeschneiderte Sozialgesetze« und die »Zurückdrängung des politischen Islams« (Sellner 2024b, S. 67–77).
[3]Hiermit meint Krah etwa ein »wirksames Verhindern der Heirat von ›Importbräuten‹, ein konsequentes Durchsetzen deutscher sozialer Normen […] und eine Rechtsordnung, die Verstöße konsequent ahndet« (Krah 2024: S. 62).
[4]So werden etwa die verschärften Zugangsregeln zu Liegenschaften des Bundestags vom – hiervon besonders betroffenen – AfD-Parteivorfeld scharf kritisiert (Lehnert 2025).
[5]Zum Umgang der Union mit der Brandmauer siehe den Artikel von Simon T. Franzmann und Luca David in diesem Heft.