Polizisten begleiten die junge Frau in den Gerichtssaal. Sie trägt langes, braunes Haar, dazu schwarze Kleidung. Sie steht mit verschränkten Armen hinter dem Tisch auf der Seite der Angeklagten und kaut Kaugummi. Sie wirkt sehr selbstbewusst, lässt sich augenscheinlich auch nicht von den zwei Fernsehteams und mehreren Fotografen beeindrucken. Eine weitere, ältere Frau wird von Polizisten hereingeführt. Sie hat ihre Jacke weit übers Gesicht gezogen, als ein kurzer Blitzlichtschauer einsetzt. Die beiden Frauen – es handelt sich bei ihnen um Mutter und Tochter – sind wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt. Während die Ältere versteckt und eher unruhig wirkt, positioniert sich die Jüngere ganz selbstbewusst vor den Kameras, breitet die Arme aus und ruft theatralisch: »Welcome to the show, alle zusammen. Wird bestimmt ein toller Tag heute!«

Beide bleiben fortan stehen, setzen sich auch nicht, als die Richterin die Sitzung eröffnet. Stattdessen schreit die Mutter: »Wir sind Menschen! Wir sind Menschen! Sind sie zuständig für Menschen?«, fragt sie und betont dabei Silbe für Silbe. Allein diese ersten Sätze zeigen die Grundproblematik von derlei Prozessen auf, denn: Die Angeklagte erkennt die Zuständigkeit des Gerichtes nicht an. Die Tochter moniert lautstark, dass die Vorladungen ohne Unterschriften an sie gegangen seien. Auf Bitten des Gerichtes, ihre Personalien zu bestätigen, antwortet die Mutter, die genannte Anschrift sei falsch. Man gehöre der »Samtgemeinde Alte Marck« an. Eine Anschrift kennt, einen Ausweis hat sie nicht. Kurzzeitig kommt Unruhe im Saal auf, die Richterin wirkt angesichts des Schauspiels der Angeklagten zunächst irritiert, führt die Sitzung aber letztlich unbeirrt fort, ohne auf die wirren Einwürfe zu reagieren. Ein Journalist raunt, solch eine Mandantschaft sei sicherlich kein Geschenk. Man ahnt es: Es wird eine zähe Verhandlung an diesem Tag vor dem Amtsgericht in Herzberg, deren Verlauf und Ausgang von der Öffentlichkeit gleichsam interessiert verfolgt werden: zwei Staatsleugnerinnen vor einem niedersächsischen Gericht.

Spätestens seit dem Mord an einem Polizisten durch einen der sogenannten Reichsbürger, die eine Strömung innerhalb der Staatsleugner sind, im fränkischen Georgensgmünd im Oktober 2016, stehen das Milieu und das enorm heterogene Bewegungsgeflecht verstärkt unter öffentlicher Beobachtung und sind auch in den Fokus der Sicherheitsbehörden gerückt. Was sind das für Menschen, die den Staat und seine Institutionen rigoros ablehnen, der Bundesrepublik die Souveränität absprechen, sie für eine GmbH halten, deren Bürger als unfreies Personal derselben fungierten? Was treibt sie an, sich freien Gemeinschaften anzuschließen, Staaten und Reiche mit ihren eigenen Regeln und Normen zu begründen, darin ihr Leben in Opposition zu den bundesrepublikanischen Organen zu führen und dieses gegenüber vorprogrammierten Konflikten mit der bestehenden staatlichen Ordnung auch zu verteidigen – bis hin zum Schusswaffengebrauch? Und: Welche Gefahr geht tatsächlich von ihnen aus? So lauten nur einige Fragen, die allesamt noch offen sind. Denn in der Tat wissen wir aus wissenschaftlicher Perspektive noch nicht allzu viel über dieses unübersichtliche Milieu.[1] Die Prozessbeobachtung stellt daher eine mögliche Annäherung an ein heterogenes und schwer zugängliches Feld dar.

In der von uns beobachteten Gerichtsverhandlung geht es um einen Übergriff auf einen Polizisten im Jahr 2015. Zu diesem Zeitpunkt war in der Verwaltung des Wohnortes der beiden Frauen deren Zugehörigkeit zum Selbstverwaltermilieu bereits bekannt. Im Schriftverkehr mit den Behörden hatte die Mutter wiederholt deutlich gemacht, dass sie ihr Grundstück als ihr »Hoheitsgebiet« betrachte. Angestellte des Staates seien daher dort nicht erwünscht, weswegen bspw. Schornsteinfeger das Gelände stets in Begleitung eines Angestellten des Landkreises sowie zweier Polizisten betraten – so wie am Tag der Tat, als die Mutter die Ankommenden bereits vor ihrem Haus in Empfang nahm. Auch eine Person mit einer Videokamera – man wollte offenbar, mit einer Auseinandersetzung rechnend, den behördlich begleiteten Schornsteinfegerbesuch filmen – hatte sich schon vor dem Haus, in dem Mutter und Tochter gemeinsam leben, in Stellung gebracht. Nach einer kurzen Diskussion und der polizeilichen Aufforderung, das Filmen zu unterlassen, ließ die Frau die Gruppe doch noch ins Haus; doch bereits im Eingangsbereich wartete ihre Tochter, die den Eintretenden nach einem kurzen Wortwechsel – was genau gesagt wurde, blieb im Prozess unklar – ein säurehaltiges Reinigungsmittel entgegenspritzte, wodurch einer der Polizisten Verletzungen am Auge erlitt. So jedenfalls lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft, und es sei vorweggenommen: So sah es letztlich auch das Gericht als erwiesen an und verurteilte die Tochter zu einer Bewährungsstrafe. Ihre Mutter wurde indes freigesprochen. Eine Anstiftung oder sonstige Straftaten konnten ihr nicht nachgewiesen werden.

Während der Verhandlung zeigten sich die Angeklagten äußerst uneinsichtig. Insbesondere die Tochter verhöhnte ihre Opfer, indem sie abschätzige Kommentare und Geräusche machte. Immer wieder wurde sie vom Gericht zur Ordnung gerufen. Im Laufe des Prozesses wurde auch deutlich, dass sich die Frau selbst als das eigentliche Opfer sieht. Laut ihrer Darstellung habe sie plötzlich wildfremden Männern gegenübergestanden, die sie nicht als Polizisten erkannt habe. Obwohl die Richterin ein Foto präsentierte, das den Verletzten kurz nach dem Säureangriff zeigt und auf dem die blaue Uniform des Beamten deutlich zu erkennen ist, behauptete die Frau jedoch, der Polizist im Hausflur habe gänzlich anders ausgesehen, dieses Foto sei extra angefertigt worden: ein Komplott. Dieses Beispiel bestätigt den Eindruck, den auch der Gutachter, der vor Gericht gehört wurde, von den Angeklagten skizzierte: Beide fühlen sich als Opfer einer weitreichenden Verschwörung.

In der extremen Übersteigerung dieser Wahrnehmung, die zusammengeht mit dem Gefühl des Verfolgt-Werdens, liegt anscheinend ein Erklärungsansatz dafür, dass »Querulanten und unterschätzte Radikale«, so der Titel einer ZDF-Dokumentation über Reichsbürger, zu Gewalttätern werden. Einsätze von Polizei und Gerichtsvollziehern werden von Staatsleugnern als ungerechtfertigt, ja als Überfälle angesehen. Man sieht sich zur Notwehr gezwungen.[2] Gewalt gegen Ordnungskräfte ist folglich ein legitimes Mittel der (Selbst-)Verteidigung gegen einen übergriffigen Staat. Es ist gerade dieses Verständnis von Staatsleugnern, sich im Recht zu befinden, das Fragen aufwirft. Woraus erwachsen Verschwörungsdogmen und Rechtfertigungsüberzeugungen von Gewalt gegen staatliche Ordnungs- und Sicherheitskräfte?

Zunächst: Selbst die Gruppe der Staatsleugner ist keine einheitliche Bewegung. Es gibt keine festen Regeln und vielfach kommt es zu Aufspaltungen der ohnehin schon kleinen Gruppierungen in noch kleinere Zirkel, nicht selten handelt es sich um Einzelpersonen. Daher ist es nicht überraschend, dass unterschiedliche Traditions- und Argumentationslinien zu erkennen sind. Dennoch kann die Ablehnung des bestehenden demokratischen Systems, seiner Normen und Institutionen, als ihr kleinster gemeinsamer Nenner betrachtet werden. Was diese Ordnung ersetzen soll, darüber besteht indes Uneinigkeit. Geschichtsrevisionisten sehen sich in nationalsozialistischer Tradition und treten für eine Wiederherstellung des »Dritten Reiches« ein.[3] Die Reichsbürger wollen bisweilen ein noch älteres Deutsches Reich mit sich selbst an dessen Spitze wieder auferstehen lassen.[4] Selbstverwalter sehen ihr Ziel bereits in dem Moment erreicht, in dem sie ihr eigenes Grundstück oder auch »Gemeinden« für unabhängig erklären können.[5] Auch das Gewaltpotenzial ist höchst unterschiedlich einzuschätzen – von harmlos bis sehr aggressiv. Die meist unverbundenen Szenen und Zirkel scheinen jedoch, orientiert man sich an Angaben des Verfassungsschutzes, zu wachsen. Im Dezember 2017 sollen deutschlandweit 16.500 Personen zu der »Reichsbürger-« und »Selbstverwalter«-Szene gehört haben.[6]

Die Angeklagten im Verfahren, Mutter und Tochter, gehörten der Gruppe der Selbstverwalter an. Dass sie sich zu Prozessbeginn lautstark als »Menschen« ausgaben, ist bereits ein erster Hinweis auf ihre Zugehörigkeit. Denn diese Zuschreibung hat im Kreise der Staatsleugner ihren festen Platz. Dort herrscht die Vorstellung, dass aufgrund einer Verschwörung Personen in Unfreiheit leben müssten. Ihnen werde von im Hintergrund agierenden Mächten heimlich ein bestimmter Status aufgezwungen. Die Selbstverwalter sind zutiefst davon überzeugt, dies durchschaut, das Spiel hinter den Kulissen verstanden zu haben. Sie glauben überdies, einen Weg zu kennen, sich aus dieser Lage befreien zu können; denn innerhalb ihres Denkens besteht die Möglichkeit, den eigenen Status durch eine Art Initiationsritus zu ändern. So könne aus einer vermeintlich rechtlosen »Person« ein »Mensch« werden, der weitreichende Freiheiten genieße, für den andere Rechte gelten und das vorherige Rechtssystem seine Verbindlichkeit verlieren würde. Richter, Polizisten oder auch Gerichtsvollzieher haben also keine Befugnisse mehr über sie. Die Loslösung ist total. Entsprechend sehen sie sich nicht mehr dazu verpflichtet, Steuern oder Gebühren zu zahlen, was jeweils in kurzer Zeit zunächst behördliche und anschließend juristische Auseinandersetzungen mit sich bringt.

Eine solche Statusänderung kann der Selbstverwalterideologie zufolge auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden: Eine Möglichkeit besteht darin, dass man eine sogenannte »Lebenderklärung« abgibt. Dabei handelt es sich um ein fiktives Dokument, das von den Selbstverwaltern selbst ausgestellt wird. Die »Lebenderklärung« sieht, je nach Gruppe, unterschiedlich aus. Während auf derjenigen der Angeklagten ein großes Siegel prangt, sind wiederum andere mit zahlreichen Unterschriften und Fingerabdrücken versehen. Häufig wird für diese fiktiven Urkunden Geld verlangt – eine Möglichkeit für einzelne Personen, sich zu bereichern, ein lukratives Geschäftsmodell. Eine Funktion außerhalb des ideologischen Rahmens erfüllen diese Fantasieurkunden nicht. Nach innen jedoch sind sie Bekenntnis und Versprechen zugleich. Ihre Inhaber erwarten nun von der Außenwelt eine Anerkennung ihres imaginierten Sonderstatus. Auch die Angeklagten im hier beschriebenen Fall verfügen über eine sogenannte Lebenderklärung, die zu ihrem Unmut jedoch auch vom Gericht nicht beachtet wird. Bleibt die Anerkennung aus, folgt oftmals unweigerlich die Auseinandersetzung mit Behörden und Amtsträgern, in der sich Staatsleugner auch radikalisieren können.

Eher männlich, das fünfzigste Lebensjahr vollendet und zutiefst misstrauisch: So etwa lassen sich die wenigen, bislang unsystematisch von Wissenschaft und Journalismus zusammengetragenen Hinweise auf die soziostrukturelle Zusammensetzung des Reichsbürger-Spektrums bündeln.[7] Die beiden Frauen auf der Anklagebank fallen also eigentlich ein wenig aus dem Raster. Die Tochter gilt, obwohl sie deutlich aggressiver als ihre Mutter auftritt, dem Gericht als eine in ihren Überzeugungen weniger gefestigte Staatsleugnerin als die Mutter, die ihre Tochter ideologisch stark beeinflusst habe. Die Weltanschauung der Mutter zeigte sich am zweiten Prozesstag, als diese ihr Statement mit diversen Unterlagen untermauerte und forderte, dass zunächst ihre »Verfassungsbeschwerde« zu berücksichtigen sei. Eine Suada setzte ein, in der sie stichwortartig und nicht nachvollziehbar vom »Völkerstrafgericht« sprach und davon, dass »Gebiete durch die USA bis zur Schließung eines Friedensvertrages beschlagnahmt« seien. Es fielen Wörter wie »Hochverrat«, »Völkermord« und »BRD-Gewalt«, womit sie wohl auch das Gericht meinte. Bezüge verwischten, Argumente fanden sich nicht, was paradoxerweise eine gewisse Logik in sich birgt: Wo alles mit allem zusammenhängt, die Verschwörungen derart umfassend sind, sind Start- und Endpunkte inexistent.

Der Versuch, durch eine externe Instanz Ordnung in dieses wirre Gedankengebäude zu bringen, scheiterte: Der vom Gericht bestellte Psychiater wies zunächst darauf hin, dass »eine klassische Untersuchung« der Mutter wegen Verweigerung nicht möglich gewesen sei. Einschätzen könne er sie dennoch, da er sie seit mehr als fünf Jahren kenne, sie bereits 2012 auf Prozessfähigkeit prüfen sollte. Sie sei schon damals wegen ihrer skurrilen politischen und juristischen Vorstellungen aufgefallen. Der Gutachter hatte ihr seinerzeit einen Brief geschrieben; als Antwort erhielt er die Aufforderung einer »Schuldenzahlung« in Höhe von 500.000 Euro, verbunden mit dem Vorwurf der Amtsanmaßung. Seiner Einschätzung nach handele es sich um »eine extrem misstrauische« Frau, auch neutralen Personen und Positionen gegenüber. Es sei auffällig, dass sie »nicht in der Lage« sei, andere Ansichten nachzuvollziehen, geschweige denn, für sie fremde Sichtweisen einzunehmen. Deshalb spekulierte der Gutachter vor Gericht auch über eine mögliche paranoide Persönlichkeitsstörung. Zu einem flexiblen Denken und Handeln sei sie nicht (mehr) in der Lage. In den letzten fünf Jahren sei eine Verfestigung, ja eine Erstarrung ihres Gedankengebäudes festzustellen gewesen. Folglich attestierte er ihr eine »schwere seelische Abartigkeit i.S.d. Gesetzes«[8], wobei weder ein initiales Ereignis noch der Zeitpunkt des Beginns dieser Entwicklung identifizierbar sei. Die Mutter wirke zudem immens auf ihre Tochter ein, die sich dem Gutachter gegenüber im Gespräch gänzlich anders als vor Gericht präsentiert habe, nämlich angemessen, höflich und ausgeglichen. Ihre Eltern hatten sich getrennt, als sie selbst noch im Vorschulalter war. Es habe »unschöne Szenen« gegeben, auch Gewalt des Vaters gegenüber der Mutter. Seitdem lebt sie bei ihrer Mutter. Der Gutachter beschreibt eine (zu) enge Mutter-Tochter-Bindung, von der sich die Tochter, die nach ihrem Realschulabschluss eine Ausbildung zur Industriekauffrau absolvierte und nach der Pleite ihres jüngsten Arbeitgebers nun bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt ist, nicht lösen könne. Ihr Leben beschrieb die Tochter als überaus anstrengend: Sie verlasse früh das Haus, komme spät wieder, sei sozial isoliert, habe nur Kontakt zur Mutter. Einen Umzug könne sie sich nicht leisten, schließlich habe sie sich um ihre Mutter zu kümmern. Allerdings zeige sich die Tochter dennoch ambivalent gegenüber den Einstellungen ihrer Mutter: Einigen Ansichten könne sie zustimmen, andere sehe sie eher kritisch, berichtete der begutachtende Psychiater. Den Reichsbürgern jedenfalls rechne sie sich selbst nicht zu. Als der Gutachter dies erwähnte, protestierte die Mutter lautstark und rief dazwischen: »Das verbitte ich mir!« Die Tochter schwieg und schaute zu Boden.

So stehen am Ende der Beobachtungen aus dem Gerichtssaal einige starke Eindrücke, manche Einblicke, aber vor allem doch viele offene Fragen. Wie genau Radikalisierungsprozesse durch Verschwörungsglauben befeuert werden, wie sich Staatsleugnerschaften formieren und verfestigen und – größer gefragt – auf welchem (veränderten?) gesellschaftlichen Nährboden sie gedeihen können, bleibt bspw. völlig unklar. Die Analyse von und der Umgang mit Staatsleugnern strapaziert Kommunen und Polizei und stellt die Wissenschaft vor noch so manches Problem. Hier gibt es wahrlich noch einiges zu tun.

[1] Vgl. z.B. Wilking, Dirk (Hrsg.): »Reichsbürger« – Ein Handbuch, Demos – Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung, Potsdam 2015, URL: http://www.gemeinwesenberatung-demos.de/Portals/24/media/UserDocs/publikationen-eigene/Handbuch%20Reichsbuerger.16220426.pdf [eingesehen am 15.02.2018].

[2] Hierzu existieren überaus wenige Quellen mit Datenangaben; vgl. daher Bundesamt für Verfassungsschutz: Straf- und Gewalttaten von »Reichsbürgern« und »Selbstverwaltern«, URL: https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-reichsbuerger-und-selbstverwalter/zahlen-und-fakten-reichsbuerger-und-selbstverwalter/reichsbuerger-und-selbstverwalter-straf-und-gewalttaten-2016 [eingesehen am 14.02.2018].

[3]Vgl. Stöss, Richard: Rechtsextremismus im Wandel, Friedrich-Ebert-Stiftung, 2010, S. 31–34, URL: http://library.fes.de/pdf-files/do/08223.pdf [eingesehen am 13.02.2018].

[4] Vgl. Rathje, Jan: »Reichsbürger«: Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik, in: Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) (Hrsg.): Wissen schafft Demokratie: Schriftenreihe des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft, Vol. 01, Berlin 2017, S. 238–249, hier S. 241, URL: http://www.idz-jena.de/fileadmin/user_upload/16_Rathje_Reichsb%C3%BCrger.pdf [eingesehen am 18.02.2018].

[5] Vgl. Keil, Jan-Gerrit: Zwischen Wahn und Rollenspiel – das Phänomen der »Reichsbürger« aus psychologischer Sicht, in: Wilking, Dirk (Hg.):»Reichsbürger« – Ein Handbuch, Demos – Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung, Potsdam 2015, S. 39–90, hier S. 39, URL: http://www.gemeinwesenberatung-demos.de/Portals/24/media/UserDocs/publikationen-eigene/Handbuch%20Reichsbuerger.16220426.pdf [eingesehen am 15.02.2018].

[6] Siehe Bundesamt für Verfassungsschutz: Personenpotenzial von »Reichsbürgern« und »Selbstverwaltern«, URL: https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-reichsbuerger-und-selbstverwalter/zahlen-und-fakten-reichsbuerger-und-selbstverwalter/reichsbuerger-und-selbstverwalter-personenpotenzial-2017 [eingesehen am 15.02.2018].

[7] Vgl. Keil, S. 44.

[8] Bei der Formulierung »schwere seelische Abartigkeit« handelt es sich um eine gesetzliche Formulierung; diese findet sich in §20 StgB, URL: https://dejure.org/gesetze/StGB/20.html [eingesehen am 15.02.2018].