Muslime stellen in mehrheitlich nichtmuslimischen Gesellschaften einen signifikanten Anteil der Bevölkerung, allein in Deutschland derzeit zwischen 4,4 und 4,7 Millionen.[1] Für einen Großteil von ihnen steht die Vereinbarkeit des Islams mit den Werten und Normen freiheitlich-demokratischer Staats- und Gesellschaftsordnungen außer Frage. Ihr Verständnis von Integration stimmt mit dem überein, was von maßgebenden politischen Entscheidungsträgern westlicher Mehrheitsgesellschaften vertreten wird. Danach ist Integration »die Einbindung in das gesellschaftliche, wirtschaftliche, geistig-kulturelle und rechtliche Gefüge des Aufnahmelandes ohne Aufgabe der eigenen kulturellen Identität.«[2] In diesem Sinne sind insbesondere seit Mitte der 1990er Jahre zeitgenössische muslimische Gelehrte und Intellektuelle bemüht, die islamischen Quellentexte entsprechend zu inter- bzw. zu reinterpretieren, um Muslimen adäquate Lösungen für möglicherweise auftretende Konflikte zwischen religiösen Regelungen und den jeweils örtlich geltenden Gesetzen zu bieten.[3]

Hingegen begreift eine kleine Minderheit, die Anhänger des sogenannten Salafismus – vor allem in muslimischen Gemeinschaften in Europa –, die freiheitlich-demokratische Grundordnung als Widerspruch zu ihrer Auslegung des Islam. Vertreter salafistischer Gruppen wollen den Koran und die Sunna (Aussagen und Handlungen des Propheten Muḥammad) als die einzig wahren und ewig gültigen Offenbarungstexte verstanden wissen. Nach ihrem Verständnis treffen diese Quellentexte alle notwendigen Regelungen für sämtliche Bereiche des Lebens und geben vor, wie man sich in Familie und Gesellschaft verhalten solle. Dabei halten sie sich strikt an ihren Wortlaut und wollen ihre Inhalte jenseits zeitlicher und örtlicher Veränderungen soziale Realität werden lassen. Ihr Glaubens- und Gesellschaftsmodell fand in den letzten Jahren in nicht zu unterschätzendem Maße sowohl im medialen als auch im wissenschaftlichen Diskurs Aufmerksamkeit.[4] Und auch die Sicherheitsbehörden registrieren für salafistische Netzwerke seit Jahren wachsende Anhängerzahlen.[5]

Doch was für ein Bild des religiös Anderen wird in der salafistischen Ideologie propagiert und hemmt es möglicherweise die Integration von Muslimen in mehrheitlich nichtislamische Gesellschaften und beeinträchtigt somit das Zusammenleben? Die gesellschaftliche Haltung salafistisch gesinnter Gelehrter und Prediger zu Nichtmuslimen ist in dieser Hinsicht aufschlussreich: Wie stehen Salafisten zur Kontaktaufnahme zu Nichtmuslimen? Dürfen Muslime aus salafistischer Sicht mit ihnen einen interreligiösen Dialog führen, ihnen zu feierlichen Anlässen gratulieren oder mit ihnen eine Ehe eingehen?

Als Grundlage dieses Beitrags dienen in erster Linie die vom Ständigen Komitee für Forschung und Fatwa (künftig: SKFF) erteilten Fatwas.[6] Dieses Komitee wurde 1971, unter dem saudischen König Faisal (gest. 1975), eingeführt und ist dem Rat der Höchsten Religionsgelehrten Saudi-Arabiens unterstellt. Es fungiert nicht nur als beratendes Amt für die Regierung in Fragen der Gesellschaft und Politik, sondern zugleich auch als zentrale Ratgeberinstitution für Muslime weltweit. Die Fatwas des SKFF werden sowohl in Buchform als auch online, unter www.alifta.net, veröffentlicht. Die Internetseite ist in neun Sprachen, teils nur in der Originalsprache, verfügbar und wird täglich von über sechs Millionen Nutzern besucht. Auch populäre Prediger des Salafismus in Deutschland, wie Pierre Vogel und Abul Baraa, rezipieren diese Fatwas in vielen ihrer Internetauftritte.[7] Was vom SKFF propagiert wird, erreicht somit ein breites Publikum weltweit.

Der religiös Andere aus salafistischer Sicht

Die erste Zugangsvoraussetzung für den Übertritt oder die Zugehörigkeit zum Islam stellt das Glaubensbekenntnis (šahāda) dar, mit dem der Glaube an den einen Gott und an Muḥammad als Seinen letzten Propheten einhergeht. Der Glaube an die Einheit Gottes (tauḥīd) impliziert in salafistischer Deutung, dass Gott nicht nur der Schöpfer, Erhalter und Herr des Universums, sondern auch der einzig legitime Souverän und Gesetzgeber sei. Ihm alleine gebühre der Gehorsam in jeder Hinsicht.[8] Das Medium der Verlautbarung Seiner Ge- und Verbote seien der Koran und die Sunna. Nur der Koran sei vor jedweder Abänderung über die Jahrhunderte hinweg bewahrt worden, dagegen seien die Schriften anderer Religionen verfälscht. Es sei deshalb auch verboten, die religiösen Schriften anderer Religionen zu erwerben oder zu lesen.[9]

Die Religion des Islam wird nach salafistischem Verständnis nicht als Fortführung und Vervollständigung der zwei abrahamischen Religionen – Juden- und Christentum – angesehen, wie es von vielen anderen progressiven Denkern postuliert wird,[10] sondern vielmehr als einziger Weg zum Paradies. Zwar erkennen Salafisten den Glauben an alle früheren Propheten und ihre Schriften als Bestandteil des Islams an, beschränken dies aber auf die ursprünglichen Schriften in ihren authentischen Formen, bevor sie verfälscht worden seien.

Von dieser Überzeugung getragen wird eine Ideologie der Distanzierung und der Abschottung vom religiös Anderen propagiert. Jeder, der den Islam nicht annimmt und seine Glaubenssätze nicht akzeptiert, wird als »ungläubig« (kāfir, Pl. kuffār) bezeichnet. Jene »Ungläubigen« würden in die Hölle kommen und gälten als »Feinde Gottes, seines Gesandten und aller [muslimischen] Gläubigen.«[11] Selbst Muslime, die Juden und Christen als »Besitzer einer Heiligen Schrift« (ahl al-kitāb) und somit als Gläubige einer anderen Religion betrachten, werden von Salafisten des Unglaubens bezichtigt und als Feinde diffamiert.[12]

Um dieses konstruierte Feindbild des Andersgläubigen zu festigen, wird in der salafistischen Glaubenslehre eine dichotome Weltsicht vertreten: »gut« versus »böse«, »wahr« versus »falsch« und »gläubig« versus »ungläubig«.[13] Basierend auf dieser dualistischen Weltsicht werden Versuche, sich mit dem religiös Anderen auszutauschen oder einen interreligiösen Dialog zugunsten der Annäherung zu führen, verboten. Muslime, die zum Dialog der Religionen aufrufen, seien demnach ebenfalls »ungläubig«.[14] Solche Bemühungen um Vermittlung verfolgen nach salafistischer Sicht das Ziel, Muslime von ihrem Glauben abzubringen und sie »zu einer allgemeinen Apostasie zu verführen«.[15] Sich auf solche Einladungen einzulassen, bedeute, die Verwischung der Unterschiede zwischen Glauben (Islam) und Unglauben (Judentum und Christentum) billigend in Kauf zu nehmen. Dies führe zur Abschaffung des Grundsatzes der Loyalität der Muslime untereinander und zur Abschaffung der Lossagung von Nichtmuslimen (al-walāʾ wa-l-barāʾ).[16]

Unter Berufung auf dieses Prinzip des sogenannten al-walāʾ wa-l-barāʾ wird Muslimen generell verboten, Kontakt zu Nichtmuslimen zu suchen oder ihnen zu ihren Festen, etwa zu Weihnachten oder Geburtstagen, zu gratulieren. Denn dies beinhalte eine Art Einverständnis mit ihrer »Falschheit« und impliziere eine gewisse Loyalität ihnen gegenüber.[17] Es sei sogar verboten, Nichtmuslime zu grüßen. Ihren Gruß zu erwidern, sei zwar erlaubt, aber ihnen zuerst mit einem Gruß zu begegnen, sei verboten.[18]

Das walāʾ- und barāʾ-Prinzip dient Salafisten nicht nur dazu, ihre ausdrücklich propagierte distanzierende Haltung gegenüber Nichtmuslimen zu rechtfertigen, sondern auch als Argumentationsstütze, um Muslimen in mehrheitlich nichtislamischen Ländern aufzuerlegen, die dort geltenden Gesetze nicht zu akzeptieren. Gerichtsurteile seien nur im Notfall anzunehmen, auch solle man seine möglicherweise auftretenden Rechtskonflikte am besten nicht vor Gerichte »der Ungläubigen« tragen. Denn es werde dort nicht nach der Scharia, sondern nach von Menschen gemachten Gesetzen gerichtet. Dies laufe dem Prinzip der Loyalität gegenüber Gott zuwider.[19] In diesem Sinne wird die Anerkennung und Anwendung weltlicher Gesetze als kufr beschrieben, da dies im Widerspruch zur absoluten Herrschaft Gottes stehe.[20] Im Ergebnis bedeutet dies, dass Salafisten die hiesige Gesetzgebung als schariawidrig betrachten. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass sie ihren Vorschriften in der Praxis durchweg nicht folgen. Vielmehr versuchen sie, entweder entsprechende Situationen zu vermeiden, oder ihnen nur in Notfällen Folge zu leisten.

Auch stehen Salafisten gegenüber dem Erwerb der Staatsbürgerschaft eines nichtislamischen Landes ablehnend gegenüber, womit ihre Ablehnung der Beteiligung am politischen Leben im Westen einhergeht.[21] In vielen Fatwas wird die Einbürgerung im Lichte des walāʾ– und barāʾ-Grundsatzes für verboten erklärt, weil sie eine bereitwillige Unterwerfung gegenüber den »Ungläubigen« sowie den Gesetzen des jeweiligen Landes impliziere und dafür stünde, die Bürger dieses Landes wertzuschätzen. Ausnahmen seien nur unter bestimmten Umständen möglich, und zwar wenn man etwa dazu gezwungen werde, sein Land aus politischen oder ähnlichen Gründen zu verlassen, und kein anderes islamisches Land ihm Asyl gewähre.[22]

Auch wenn die interreligiöse Ehe zwischen einem Muslim und der Angehörigen einer Buchreligion, also einer Jüdin oder Christin, erlaubt ist, stehen Salafisten einer solchen Verbindung zurückhaltend gegenüber, da eine Nichtmuslimin den Kindern ihre religiösen Überzeugungen vermitteln könnte. Ginge man dennoch eine solche interreligiöse Ehe ein, müsse die Frau keusch und tugendhaft sein. Auch wenn diese Voraussetzungen, die nicht näher definiert werden, erfüllt seien, schreibt Ibn Bāz, bis 1999 Vorsitzender des SKFF, »dass der Verzicht auf eine solche Ehe besser ist.«[23] Eine Ehe mit einer Polytheistin (mušrika), Atheistin (mulḥida), Apostatin (murtadda) oder einer Bahai (bahāʾīya) usw. wird hingegen strikt verboten.

Wenngleich Muslimen empfohlen wird, fast jegliche interreligiöse Interaktion und Aktivität mit Nichtmuslimen zu unterlassen, wird ihnen ebenso auferlegt, letztere zum Islam einzuladen und so die Ausbreitung des Islam erfolgreich voranzutreiben. Die Frage nach der Umsetzung bleibt unbeantwortet. Die Quintessenz des salafistischen Denkens ist also, dass Muslime nur dann in Kontakt mit Nichtmuslimen treten sollen, wenn es darum geht, sie zum Islam einzuladen. Einen interreligiösen Dialog zu führen, um Gemeinsamkeiten zu finden und harmonisch zusammenzuleben, widerspreche den islamischen Grundsätzen.

Es drängt sich in diesem Zusammenhang die Frage auf, warum Salafisten bzw. salafistisch gesinnte Prediger überhaupt in nichtmuslimischen Gesellschaften leben, wenn sie doch eine solch distanzierende bis feindliche Haltung gegenüber nichtmuslimischen Mitbürgern hegen und propagieren. Grundsätzlich vertreten Salafisten in dieser Hinsicht eine territoriale Dichotomie: Es gebe ein »Gebiet des Islams« (dār al-islām) und ein »Gebiet des Unglaubens« (dār al-kufr). Eine dauerhafte Präsenz von Muslimen in nichtislamisch beherrschtem Territorium wird im Grunde untersagt, weil das die islamische Welt schwächen könne. Von diesem Verbot seien nur jene Muslime ausgenommen, die zwecks der Verkündigung und Verbreitung des Islam unter den »Ungläubigen« leben.[24] Dies zeigt die Relevanz der Missionierung innerhalb der salafistischen Ideologie.

Die Ideologie salafistischer Gruppen ist zwar nicht prägend für die muslimische Gemeinschaft im Westen, wie der Islam- und Rechtswissenschaftler Mathias Rohe unterstreicht;[25] dennoch verzeichnet sie in den letzten Jahren stets steigende Anhängerzahlen[26] und birgt aufgrund ihrer fundamentalistischen Stoßrichtung spezifische Herausforderungen für die Demokratie und freie Gesellschaften. Demgegenüber setzen sich viele muslimische Theologen und Intellektuelle sehr für die Eingliederung muslimischer Minderheiten in die Mehrheitsgesellschaften ein. Infolge der migrationsbedingten Dauerpräsenz von Muslimen in nichtislamisch geprägten Ländern befassen sie sich mit der Frage, wie Muslime die Lehre des Islam praktizieren können, ohne dabei mit den örtlich geltenden Werten und Normen in Konflikt zu geraten. In diesem Rahmen entwickelte sich das Konzept des sogenannten fiqh al-aqallīyāt al-muslima (»Normenlehre für muslimische Minderheiten«), das sich als Ratgeber für Muslime außerhalb muslimischer Mehrheitsgesellschaften versteht. Es soll adäquate Lösungen zur Bewältigung von mit ihren Lebensumständen einhergehenden Alltagsproblemen liefern und dabei ein Zusammenleben und -wachsen von Muslimen und Nichtmuslimen in den Vordergrund stellen. Als Grundlage dienen dabei islamrechtliche Prinzipien wie etwa die Fatwa-Veränderbarkeit je nach Zeit und Ort, die Erleichterung und die Berücksichtigung der Lebensumstände der Menschen und der Ziele der Scharia.[27]

Fazit

Das Monotheismus-Konzept (tauḥīd) nimmt im salafistischen Denken einen zentralen Platz ein. Es dient in salafistischer Deutung nicht nur der Rechtfertigung der politischen Haltung zu Rechtsstaaten und demokratischen Systemen, sondern auch als Grundlage für ihre religiös begründete Distanzierung gegenüber Nichtmuslimen. Die von ihnen praktizierte, beschriebene Abwertung kollidiert nicht nur mit der in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG garantierten Religionsfreiheit und dem darin enthaltenen Gebot der Toleranz, sondern kann – und wird mit großer Wahrscheinlichkeit – die Einbindung der Muslime in mehrheitlich nichtmuslimische Gesellschaften hemmen. Dennoch gewinnt diese Haltung an Einfluss, weil sie zum einen auf der Basis von Fatwas erfolgt, die für viele Muslime als Handlungsorientierung im Alltag dienen, und zum anderen von religiösen Autoritäten bzw. Institutionen wie etwa dem SKFF verbreitet wird, welche weitreichende Popularität sowie eine nicht zu unterschätzende Anerkennung unter Muslimen weltweit genießen. Diese ursprünglich aus Saudi-Arabien exportierte Ideologie findet insbesondere durch die Nutzung der Massenmedien in beträchtlichem Maße Verbreitung, nicht zuletzt in Deutschland. Um dem entgegenzuwirken, müssen Alternativen geschaffen werden, sich über den Islam zu informieren, beispielsweise über muslimische Dachverbände sowie die mittlerweile an deutschen Hochschulen etablierte Islamische Theologie. Abschließend sei angemerkt: Eine erfolgreiche Integration und ein harmonisches Zusammenleben ist keine Einbahnstraße. Vielmehr handelt es sich um einen wechselseitigen Prozess, an dem alle Teile der Gesellschaft beteiligt sind. Diese Wechselbeziehung bedarf Toleranz, kultureller Offenheit und jeweiliger Anerkennung des Anderen.

[1] Vgl. z. B. Stichs, Anja: Wie viele Muslime leben in Deutschland? Eine Hochrechnung über die Anzahl der Muslime in Deutschland zum Stand 31. Dezember 2015. Im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz. Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.), 2016, S. 5. Neuere Daten zur Zahl der Muslime – inklusive derer, die nach 2015 aus islamisch geprägten Ländern nach Deutschland flohen – liegen bisher noch nicht vor.

[2] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.): Der Nationale Integrationsplan: Neue Wege – Neue Chancen. Berlin 2007, S. 127. Siehe auch El-Menouar, Yasemin: »Muslime: Ist der Islam integrierbar?«, URL: https://www.zeit.de/2017/43/muslime-islam-integration-vorurteile [eingesehen am 14.07.2018].

[3] Vgl. statt vieler El-Wereny, Mahmud: Normenlehre des Zusammenlebens – Religiöse Normenfindung für Muslime des Westens. Theoretische Grundlagen und praktische Anwendung, Berlin u.a. 2018.

[4] Vgl. z.B. Ceylan, Rauf/Kiefer, Michael: Salafismus. Fundamentalistische Strömungen und Radikalisierungsprävention, Wiesbaden 2013 und ders./Jokisch, Benjamin (Hrsg.): Salafismus in Deutschland. Entstehung, Radikalisierung und Prävention, Frankfurt a.M. 2014.

[5] Vgl. z.B. Bundesamt für Verfassungsschutz (Hrsg.): Salafistische Bestrebungen in Deutschland, Köln 2012, S. 5.

[6] Eine Fatwa ist ein religiöses Gutachten, das von einem Gelehrten bzw. Mufti auf Anfrage hin erteilt wird. Auf der Basis einer Fatwa erlangt der Ratsuchende nicht nur eine sachkundige Auskunft darüber, was schariagemäß erlaubt, erwünscht, verpflichtend, verpönt oder verboten ist, sondern zugleich auch einen in seine Verantwortung gelegten Rechtsrat, wie er sich in Familie und Gesellschaft verhalten soll. Vgl. für mehr dazu u.a. El-Wereny, Mahmud: »Scharia-Normen im Wandel: Zum Konzept der Fatwa-Wandelbarkeit zwischen Tradition und Moderne«, in: Zeitschrift für Islam & Recht, 9 (2017), [im Erscheinen].

[7] Pierre Vogel alias Abu Hamsa gilt als einer der bekanntesten salafistischen Prediger Deutschlands. Er gewann als Mitglied und Vorstand verschiedener Daʿwa-Gruppierungen sowie im Netz rasch an Bedeutung. In vielen seiner Internetauftritte greift er auf die Aussagen und Fatwas salafistischer Gelehrter Saudi-Arabiens zurück. Vgl. z.B. Pierre Vogel: »Nichtmuslim = Kafir?«, URL: https://www.youtube.com/watch?v=yBAD5nZiCDM. Der Berliner Ahmad Armih alias Ahmad Abul Baraa tritt regelmäßig in der vom Verfassungsschutz beobachteten Berliner As-Sahaba-Moschee auf und hat darüber hinaus weitere Gastauftritte in vielen anderen Moscheen, wie der Braunschweiger DMG-Moschee. Er hat zahlreiche Vorträge und Freitagspredigten ins Internet gestellt, in denen er unterschiedliche Themen behandelt und häufig salafistische Gelehrte Saudi-Arabiens zitiert. Vgl. z.B. Ahmad Abul Baraa: »Warum darf ein Muslim kein Weihnachten feiern?«, URL: https://www.youtube.com/watch?v=C3v5vZ1U8nU [eingesehen am 06.07.18].

[8] Vgl. weiterführend z.B. dazu https://islamfatwa.de/aqidah-tauhid/164-tauhid-monotheismus/330-bedeutung-von-tauhid-rububiyyah-uluhiyyah-a-asma-was-sifat [eingesehen am 04.07.2018].

[9] Vgl. ad-Diwaiš: Fatāwā, Bd. 12, S. 275 f. Siehe auch URL: https://islamfatwa.de/qur-an,-sunnah-offenbarungsschriften/140-andere-offenbarungsschriften/1204-urteil-ueber-das-lesen-der-bibel-und-der-thora [eingesehen am 25.07.2018].

[10] Vgl. z.B. Khorchide, Mouhanad: Islam ist Barmherzigkeit. Grundzüge einer modernen Religion, Bonn 2017, S. 199 ff.

[11] Ebd., S. 278.

[12] Ebd., S. 279. URL: https://islamfatwa.de/suche?query=kafir [eingesehen am 01.05.2018]. Für Näheres dazu siehe u.a. Rudolph, Ekkehard: Von »Schriftbesitzern« zu »Ungläubigen«. Christen in der salafistischen Da’wa, in: Schneiders, Thorsten Gerald (Hrsg.): Salafismus in Deutschland. Ursprünge und Gefahren einer islamisch-fundamentalistischen Bewegung, Bielefeld 2014, S. 291-301.

[13] Vgl. URL: https://islamfatwa.de/aqidah-tauhid/135-tag-der-auferstehung-anzeichen/paradies-hoelle/142-bedeutung-ewiger-aufenthalt-in-der-hoelle [eingesehen am 01.07.2018]. Siehe auch Sarhan, Aladdin: »Gottgewollte Ordnung. Wer sind die Salafisten?« in: Herder Korrespondenz, 66/10 (2012), S. 523–526.

[14] Vgl. URL: https://islamfatwa.de/aqidah-tauhid/16-unglaube-kufr-polytheismus-schirk/741-veranstaltungen-die-zur-vereinigung-der-religionen-aufrufen [eingesehen am 01.07.2018].

[15] Ad-Diwaiš: Fatāwā, Bd. 12, S. 280.

[16] Vgl. mehr dazu El-Wereny, Mahmud: »Interreligiöser Dialog aus islamrechtlicher Perspektive im Rechtsdenken zeitgenössischer Theologen«, in: Dialog – Zeitschrift für Interreligiöse und Interkulturelle Begegnung, Jg. 16 – Heft 30 und 31 – 2017, S. 15–63. Für Näheres zum walāʾ und barāʾ-Prinzip siehe z.B. Wagemakers, Joas: »Salafistische Strömungen und ihre Sicht auf al-wala‹ wa-l bara‹ (Loyalität und Lossagung)«, in: Said, Behnam T./Fouad, Hazim (Hrsg.): Salafismus – Auf der Suche nach dem wahren Islam, Freiburg i.Br. 2014.

[17] Vgl. URL: https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/147-gesellschaft-aktuelles/begruessung-a-beglueckwuenschung/1240-gratulieren-zum-neujahr-silvester. Ähnlich URL: https://islamqa.info/ge/50074 [eingesehen am 11.07.2018].

[18] Vgl. u.a. URL: https://islamqa.info/ar/131777 [eingesehen am 11.07.2018].

[19] Vgl. URL: https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/150-muslime-in-nicht-muslimischen-laendern/760-gerichtsverfahren-vor-kuffar-gericht-anstreben. Ähnlich URL: https://islamqa.info/ge/92650 [eingesehen am 11.07.2018].

[20] Vgl. URL: https://islamfatwa.de/aqidah-tauhid/16-unglaube-kufr-polytheismus-schirk/297-die-bedeutung-von-taghut [eingesehen am 24.07.2018].

[21] Vgl. mehr dazu z.B. El-Wereny, Mahmud: »Wahlen und Demokratie versus Scharia? Salafismus und die Teilhabe am politischen Leben im Westen«, in: Demokratie-Dialog, H. 2 (2018), Jg. 2, S. 48-55.

[22] Vgl. URL: https://islamqa.info/en/6247, ähnlich URL: http://www.ajurry.com/vb/showthread.php?p=28017 [eingesehen am 09.07.18].

[23] Vgl. URL: https://www.binbaz.org.sa/noor/3531 [eingesehen am 17.07.2018]. Für Näheres dazu El-Wereny: Normenlehre, S. 202 f.

[24] Vgl. ad-Diwaiš: Fatāwā, Bd. 2, S. 69 und URL: https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/150-muslime-in-nicht-muslimischen-laendern/1444-wann-hijrah-verpflichtend-ist-u-wohin-man-auswandern-soll [eingesehen am 17.07.2018].

[25] Vgl. Rohe, Mathias: »Scharia und deutsches Recht«, in: ders./Schmid, Hansjörg u.a. (Hrsg.): Handbuch Christentum und Islam in Deutschland. Grundlagen, Erfahrungen und Perspektiven des Zusammenlebens, Freiburg 2015, S. 194–226, hier S. 198.

[26] Vgl. BfV: Salafistische Bestrebungen in Deutschland, S. 5 und Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2017, Berlin 2018, S. 173.

[27] Vgl. statt vieler al-ʿAlwānī, Ṭāha Ğābir: Maqāṣid aš-šarīʿa, Beirut 2001, S. 109 f. Mehr dazu bei El-Wereny: Normenlehre, S. 189 f.