Im Zentrum dieses Beitrages steht eine Reihe von Veranstaltungen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), welche sie innerhalb des langen »schwarzen Jahrzehnts«[1] (1967–1982) in Göttingen durchgeführt hat oder durchführen wollte, sowie Reaktionen der Stadtgesellschaft darauf. Denn die »Post-68er«-Jahre waren keinesfalls ausschließlich durch Liberalisierung und Demokratisierung geprägt, sondern auch durch Mobilisierungen rechtsradikaler Akteure, staatliche Reaktionen auf den Terrorismus der Roten Armee Fraktion (RAF) sowie durch die so genannte »konservative Tendenzwende«[2] bestimmt.

 

Göttingen bildete keinesfalls eine Ausnahme, das »schwarze Jahrzehnt« wurde auch hier durch Mobilisierungen der NPD gerahmt: So hieß es zunächst im Jahr 1967 von Seiten des Göttinger Verwaltungsausschusses, »der NPD die Stadthalle zu überlassen, sei unzumutbar, weil sie mit Sicherheit demoliert würde.«[3] Das angestrebte Verbot wurde jedoch vor Gericht kassiert, die Wahlkampfveranstaltung letztlich abgehalten. Gut zehn Jahre später jedoch, im niedersächsischen Wahljahr 1978, meldete die Partei gleich mehrere Veranstaltungen an. Im Nachgang der ersten, im Februar abgehaltenen Veranstaltungen las man in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ): »[N]ach polizeilichen Erkenntnissen größtenteils von auswärts angereiste Gegner der NPD stürmten das Podium, zerstörten die Lautsprecheranlage und einen Personenwagen«[4]. Es kam zu schweren Ausschreitungen, das Göttinger Tageblatt (GT) titelte: »Auf dem Markt floß das Blut«[5]. Am 15. April desselben Jahres wurde eine Versammlung vor der Stadthalle genehmigt und verlief unter höchstem Polizeischutz friedlich. Alle weiteren Veranstaltungen im Herbst 1978 wurden von der Stadtverwaltung, gestützt durch gerichtliche Urteile, dann jedoch untersagt und auch nicht durchgeführt.

In der historischen Rückschau bleibt zu beachten, dass sich im Laufe des langen Jahrzehnts nicht nur die ermöglichenden Kontextfaktoren, sondern auch die Rolle der NPD insgesamt gravierend änderten: 1967/68, auf dem Höhepunkt ihrer Mobilisierungsfähigkeit im Zeichen der bevorstehenden Bundestagswahl, galt sie als neue nationale Sammlungspartei. 1978, gut zehn Jahre später, war der Einzug in den Bundestag verpasst, die NPD nicht mehr Teil der politischen Gremien Göttingens und im Zuge der antiparlamentarischen Stoßrichtung des gesamten Lagers (welche durchaus mit einer Radikalisierung einherging) in eine Außenseiterrolle gedrängt.[6]

Wie wir in der letzten Ausgabe dieses Werkstattberichtes[7] skizziert haben, wandelte sich auch der Umgang mit Rechtsradikalismus in der Universitätsstadt. Insbesondere das Jahr 1964 – in welchem auch die Stadthalle eingeweiht wurde[8] – scheint in Göttingen eine Zeitenwende eingeläutet zu haben, markierte es doch das verspätete »Ende der Nachkriegszeit«[9]. Nun gewann die SPD die politische Ratsmehrheit von der FDP, stellte ab 1966 auch den Oberbürgermeister und es vollzog sich ein Angleich an die Bonner Verhältnisse. Dennoch gelang der NPD 1968 der Einzug in den Stadtrat mit 6,0 Prozent (was zwei Sitzen entsprach, die sie bis 1973 besetzte). Es zeigt sich also, dass »das heutige Image der Stadt als linksliberal keineswegs selbstverständlich ist. Vielmehr lag die Toleranzschwelle für Gruppierungen und Praktiken bis weit rechts der Mitte im bürgerlich-konservativ bis rechtsliberal geprägten Göttingen äußerst hoch.«[10] Doch wird diese Toleranzschwelle – nicht nur in Göttingen – stets aufs Neue öffentlich ausverhandelt und der Handlungsspielraum einzelner Akteure ändert sich in Abhängigkeit von anderen Akteuren, der politischen Kultur und den jeweils zeitlichen Umständen. Daher spricht Philipp Gassert von politischem Protest als »Resonanzraum gesellschaftlichen Wandels«[11]. Auch der primäre Schauplatz der hier betrachteten Ausverhandlung von Rechtsradikalismus in Göttingen, die Stadthalle, lässt sich als ein solcher physischer Resonanzraum beschreiben.

Doch worin unterscheidet sich das Agieren der jeweiligen Akteure an den genannten Daten konkret und inwiefern sind diese aussagekräftig für den Umgang mit Rechtsradikalismus in Göttingen? Wie lässt sich die politische städtische Kultur an diesen Beispielen beschreiben, welche Kontinuitäten respektive Diskontinuitäten treten auf?

Ende der 1960er: Auftritt der NPD

In Göttingen trat die NPD lokal erstmals 1965 öffentlich in Erscheinung, indem sie zu einer Gedenkveranstaltung für den ehemaligen Reichskanzler Otto von Bismarck einlud.[12] Große Resonanz erzielte sie damit – jedenfalls gemessen an der Presseberichterstattung – jedoch nicht. Indes: Nachdem die NPD kurz nach ihrer Gründung 1964 bei der Bundestagswahl 1965 mit 2,0 Prozent immerhin einen Achtungserfolg verbuchen konnte, zog sie in der Folge in sieben Landesparlamente ein – sie stellte damit also eine Kraft dar, mit der bald auch in Göttingen zu rechnen war.

Blicken wir nun exemplarisch auf den örtlichen Resonanzraum politischer Auseinandersetzung, die Stadthalle, und auf die Kontroverse um eine letztlich am 30. Mai 1967 anlässlich des damaligen niedersächsischen Landtagswahlkampfes durchgeführte NPD-Veranstaltung. Bereits im Vorfeld warnte das GT – im Einklang mit Erkenntnissen des Bundesinnenministeriums –, dass die NPD zum »Zentrum des Rechtsradikalismus«[13] avanciert sei, obwohl sie sich »nach außen« verstärkt um einen »demokratischen Anstrich« bemühe. Zur geplanten Veranstaltung hieß es in der FAZ: »Die Stadt Göttingen hatte zunächst die Stadthalle verweigert, weil sie Tumulte befürchtete«[14] und argwöhnte, dass diese »mit Sicherheit demoliert würde.«[15] Zur Unterfütterung verwies die Stadt auf eine NPD-Versammlung am 19. April in Stuttgart, bei der es zu Krawallen gekommen sei. Letztlich entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg jedoch gegen ein Verbot, da sich »nicht mit letzter Sicherheit« sagen ließe, dass sich politische Gegner im geschlossenen Raum ebenso »hemmungslos austoben«[16] würden wie unter freiem Himmel. Der Wahlkampftermin wurde also durchgeführt.

Doch der Weg dahin war lang. Denn zunächst – und das ist ein interessantes Novum im Umgang mit Rechtsradikalismus in Göttingen – hatte der Verwaltungsausschuss beschlossen, »der klagenden Partei die Stadthalle nicht zu überlassen«[17], die diese gleich für drei Veranstaltungen im Frühjahr hatte anmieten wollen.[18] Nach einer längeren Aussprache stimmten letztlich fünf Ausschussmitglieder für eine grundsätzliche Ablehnung; fünf sprachen sich dafür aus, die Halle zunächst nur an einem Tag zur Verfügung zu stellen. Bei der nächsten Sitzung entschlossen sich die Ratsmitglieder dann mit Verweis auf die NPD-Veranstaltung in Stuttgart, dass eine Gefährdung der Halle durch »Gegendemonstrationen«[19] bestehe und der NPD-Antrag wurde somit mit sieben Stimmen (drei Enthaltungen, vermutlich der FDP-Fraktion, die sich dafür eingesetzt hatte, die Halle an einem Tag zur Verfügung zu stellen) abgelehnt. Man einigte sich weiterhin auf eine »gemeinsame Erklärung in der Öffentlichkeit«[20], um zu erläutern, dass das Verbot in erster Linie auf der Ablehnung der »politischen Einstellung« der NPD gründe, da die Ausrichtung der NPD am freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat bezweifelt würde. Zwar seien die Politiker der Ratsparteien selbst nicht »frei von Fehlern«, jedoch seien sie dennoch »nicht gewillt, einer Haltung Vorschub zu leisten, die schon einmal den Versuch zerstörte, in Deutschland eine Demokratie zu errichten.« Deshalb wolle der Ausschuss der NPD gegenüber »kein Entgegenkommen« zeigen und insbesondere dem Umstand Rechnung tragen, »daß die Stadthalle unter großen Opfern der Bürger erbaut worden ist«, weswegen man sie keinesfalls möglichen Beschädigungen aussetzen dürfe. Hier wurde also eine politische Argumentation gegen die Inhalte derNPD geschickt mit der Sorge um das neu erbaute Juwel der Stadt verknüpft, dessen Demolierung durch Gegendemonstranten befürchtet wurde. Aus dieser Melange politischer wie pragmatischer Beweggründe wurde eine politische Stoßrichtung entwickelt, die offensiv an die Bürger kommuniziert wurde.

Allerdings wurde die politische Instanz alsdann – und auch das konnte im Umgang der Stadt mit rechtsradikalen Aktionen bereits beobachtet werden – von der bürokratischen ausgehebelt, denn der Oberstadtdirektor legte gegen den Beschluss des Ausschusses Einspruch ein, nachdem das Oberverwaltungsgericht ihn »darauf hingewiesen hatte, dass eine nochmalige Weigerung der Stadt für die NPD ein Wahlanfechtungsgrund sei.«[21] Obwohl der Verwaltungsausschuss mehrfach Berufung einlegte, entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg letztlich jedoch – die politischen Argumente außer Acht lassend –,dass die Stadt die Halle zur Verfügung stellen müsse.[22] Doch noch gab sich der Ausschuss nicht geschlagen: In weiteren Sitzungen beschloss er, gegen die Stimmen der FDP, die Rechtsmittel voll auszuschöpfen, um nicht vermieten zu müssen.[23] Während dieser Sachverhalt noch ungeklärt war, fand dann am 19. April zunächst nicht in, sondern vor der Stadthalle eine NPD-Veranstaltung statt (die vom Ausschuss später als Argument gegen die NPD verwendet wurde). Die Tageszeitung Göttinger Presse berichtete: »Im Zeichen von Wurfgeschossen: von Eiern und Tomaten, von Knallfröschen und Stinkbomben stand die Kundgebung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands gestern abend auf dem Albaniplatz vor der Stadthalle. Rund 1000 Menschen, zum größten Teil Studenten und Schüler waren gekommen, weniger um sich von den Parolen dieser Partei überzeugen zu lassen, mehr um sich mit Flugblättern und Sprechchören von der NPD zu distanzieren.«[24]

Doch damit nicht genug: Die NPD stellte im Nachgang Schadensersatzforderungen, weil sie die Halle am 19. April nicht hatte nutzen dürfen.[25] Die Angelegenheit der Vermietung ging erneut vor Gericht,[26] die Stadt zog den Kürzeren, musste die Halle künftig zur Verfügung stellen und die Kosten des Verfahrens tragen. Obwohl die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft waren, gab Oberbürgermeister Levi (SPD) hartnäckig zu Protokoll, er könne seine »grundsätzlichen Bedenken« nicht aufgrund des Urteils zurückstellen; auch Walter Meyerhoff von der CDU plädierte dafür, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen,[27] jedoch ohne Erfolg – der Verwaltungsausschuss musste sich nach einem langen politischen Kampf schließlich juristisch geschlagen geben.[28] Kritiker monierten, dass das Gericht die politische Intention des Rates nicht geprüft habe. Dessen Einschätzung entbinde freilich nicht von der Verpflichtung, die NPD zu bekämpfen, wie der Jurist Meyerhoff mit Verweis auf den Aufstieg der NSDAP in der Weimarer Republik betonte: »Wir fühlen uns im Gewissen verpflichtet, alles zu tun, um eine Wiederholung solcher Möglichkeiten im Keime zu ersticken. Wenn wir uns zurzeit dabei auf das geltende geschriebene Recht nicht berufen können, so befinden wir uns in einem übergesetzlichen Notstande.«[29] Ungeachtet dieser – in dieser Deutlichkeit bemerkenswerten – Haltung der CDU, fand die Veranstaltung statt und verlief laut FAZ »verhältnismäßig ruhig«[30]. Hauptredner Adolf von Thadden sprach vor über 1.200 Zuhörern, sei aber »mehrfach von Pfiffen und Zwischenrufen unterbrochen« worden. Auch die befürchteten Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten blieben nicht aus: »In der Vorhalle warf ein Unbekannter eine Tränengasbombe. Die 60 in Bereitschaft stehenden Polizisten mußten einmal eingreifen, als mehrere Männer ein Wahlkampf-Fahrzeug der NPD umwerfen wollten.«[31]

Dieser erste Blick offenbart gleich mehrere Besonderheiten: Eine wahrlich ungewohnte Reaktion des städtischen Verwaltungsausschusses, der im Zuge der öffentlich ausgetragenen Kontroverse die eigene Position politisch argumentierend zu begründen suchte und sich über Monate bemühte, die NPD aus der Stadthalle herauszuhalten. Obwohl der Umgang mit den Nationaldemokraten noch nicht routiniert war, begriff die städtische Politik ihre Aufgabe plötzlich als dezidiert politische, die sie kämpferisch öffentlich zu rechtfertigen versuchte. Vergleicht man frühere Anlässe (Treffen von Mitgliedern der Waffen-SS o. Ä.), bei denen die städtische Politik einen modus vivendi des Ignorierens oder Totschweigens praktizierte und keine Verantwortung für eigene politische Entscheidungen übernehmen wollte, sondern diese an höhere Instanzen delegierte, hatte sich der Umgang nun, rund 15 Jahre nach der »Schlüter-Affäre«, geändert. Es zeigte sich aber ebenso das selbstbewusste (und auch formale Rechte einfordernde) Agieren der NPD unter der Ägide von Thaddens im Zuge eines aufwendigen Wahlkampfes in der Hochphase der Partei. Und zuletzt erfüllte bereits in den 1960er Jahren, also in der Konstituierungsphase eines parteiförmig organisierten Rechtradikalismus, militanter Widerstand im Umfeld von Parteiveranstaltungen eine expressive Funktion.

Die obig beschriebene Prozedur wiederholte sich 1968: Die NPD beantragte, eine Versammlung am 15. März in der Stadthalle durchführen zu dürfen. Im Verwaltungsausschuss wurden die bekannten Argumente und Erfahrungen des Vorjahres diskutiert, die Parteien verharrten in ihren grundsätzlichen Positionen (SPD dagegen, FDP dafür).[32] Erneut durfte die NPD die Veranstaltung abhalten – sie verlief mit 350 Teilnehmenden »ruhig«[33]. Im Jahr der Bundestagswahl, 1969, kamen die Nationaldemokraten dann im Göttinger Max-Planck-Gymnasium zusammen. Interessanterweise veröffentlichte das GT einen »Appell des Regierungspräsidenten an die Bevölkerung«[34], in dem es hieß: »Auch die extremistischen Parteien genießen den Schutz der Verfassung und der Gesetze, […] solange sie nicht durch das Bundesverfassungsgericht verboten sind.« Wer sich an angekündigten Blockaden des Max-Planck-Gymnasiums beteilige, setze »sich ins Unrecht. Er stört die demokratische Wahlauseinandersetzung und gefährdet damit die Wahl selbst.« Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) beschloss, sich nicht an den angekündigten Gegenprotesten zu beteiligen, um der NPD nicht zusätzliche Aufmerksamkeit zu bescheren und einer »Eskalation der Gewaltmaßnahmen« keinen Vorschub zu leisten.[35] Stattdessen habe man im Rahmen einer Bürgerinitiative »gegen die NPD und den wiedererstarkenden Rechtsradikalismus« über tausend Unterschriften gesammelt. Dennoch kam es laut der Demokratischen Bürgerinitiative zu Gegenprotesten mit bis zu 2.000 Teilnehmenden: »Über 1.200 Polizisten, Wasserwerfer, Hundestaffeln, Stacheldrahtverhaue waren aufgeboten, um die nur 200 Teilnehmer an der Veranstaltung in der Aula vor dieser demokratischen Bürgerinitiative zu ›beschützen‹.«[36] Wir sehen: Die Lage spitzte sich im Vergleich zu 1967 erheblich zu. Von der Bürgerinitiative besonders kritisch bedacht wurde das GT, welches bereits in den 1950er Jahren Zielscheibe der Kritik gewesen war. Es bestimme »maßgeblich das Bewusstsein der Göttinger Bürger dieser Stadt«, benutze jedoch seine Monopolstellung, um die CDU zu unterstützen und die NPD in der Berichterstattung zu schonen bzw. indirekt durch den Abdruck »NPD-freundlicher Leserbriefe« zu fördern. »Aufgrund ihrer historischen Erfahrung sollten die Bürger dieser Stadt nicht nur die offenen Vertreter neonazistischen Gedankenguts (NPD) bekämpfen, sondern auch gegenüber den eher versteckten Ansätzen dieser politischen Tendenz wachsam sein.« Die kritisierte Zeitung druckte unbeeindruckt wenige Tage später eine großformatige Anzeige der NPD ab unter der Überschrift: »NPD dankt unserer Bevölkerung«[37].

Der 11. Februar 1978: Die Eskalation

Die NPD büßte nach der Bundestagswahl 1969, als sie mit 4,3 Prozent der Stimmen den Einzug in den Bundestag knapp verpasste, ihre dominante Stellung innerhalb des politischen Lagers ein und wurde Teil einer größeren, außerparlamentarischen Bewegung in einer Phase der Desintegration und Differenzierung des Rechtsradikalismus.[38] Dieser wandelte nun nachdrücklich seine Erscheinungsform – und wurde zunehmend militanter, was sich auch in einem fließenden Übergang zwischen Wehrsportgruppen und Rechtsterrorismus sowie ebenfalls an einigen Vorfällen in Göttingen, auf die wir hier nicht näher eingehen können, zeigte. Dass sich Anfang der 1970er Jahre in Göttingen deutlich weniger Meldungen zu rechtsradikalen Ereignissen finden als in den vorherigen Jahrzehnten, hängt vermutlich nicht nur mit der gewandelten Rolle der NPD zusammen, sondern auch mit der Veränderung des politischen Klimas, das insbesondere durch den Terrorismus der RAF und eine »konservative Tendenzwende« gekennzeichnet war.

Das Jahr 1978 und die zur Rede stehenden Veranstaltungen trugen sich ganz im Zeichen des NPD-Wahlkampfes zu den niedersächsischen Landtagswahlen, bei denen die Partei letztlich allerdings nur 0,4 Prozent der Stimmen verbuchen konnte,[39] zu. In Göttingen wurden die Auseinandersetzungen mit der NPD nun deutlich gewaltvoller. So löste die Polizei im Februar 1978 eine NPD-Kundgebung auf dem Marktplatz nach schweren Ausschreitungen auf. Die FAZ – auf die Stoßrichtung der Berichterstattung wird noch zurückzukommen sein – schrieb: »Die nach polizeilichen Erkenntnissen größtenteils von auswärts angereisten Gegner der NPD stürmten das Podium, zerstörten die Lautsprecheranlage und einen Personenwagen. Mit den Latten ihrer Transparente versuchten sich die Veranstalter und vierzig ihrer Anhänger zur Wehr zu setzen gegen die Angreifer, die Steine warfen und mit Knüppeln und auch Eisenstangen vorgingen.«[40] Im Vorfeld hatte es von Seiten des DGB Kritik gegeben: Der Gewerkschaftsbund nannte es »unverständlich«,dass die Stadtverwaltung solche »Werbung für faschistische Ziele dulde.«[41] Antifaschistische Quellen warnten, dass die 40 aus ganz Niedersachsen zusammengekommenen NPDler zwar die Bedeutungslosigkeit der Partei anzeigten, man aber auch eingestehen müsse, dass sie gerade unter Jugendlichen unlängst Zulauf erhalte.[42] Jedenfalls markiert der Februar 1978 eine neue Qualität in der Auseinandersetzung mit der NPD in Göttingen. Außer der Tatsache, dass die Stadt, die ebenso wie 1967 von einem sozialdemokratischen Bürgermeister regiert wurde, die Veranstaltung nun genehmigte, steht jetzt die Konfrontation zwischen den Nationaldemokraten und den Gegendemonstranten sowie deren jeweiliger Wahrnehmung in der Öffentlichkeit im Fokus. Die antifaschistische Zeitschrift Aufgepasst mokierte sich im Nachinein über die oben zitierte Berichterstattung der FAZ: »Nach diesen Ausführungen haben nicht die Faschisten, sondern die Gegendemonstranten Eisenstangen als Waffen mitgebracht und mit Steinen geworfen. (Die gemachten Bilder widerlegen diese Lügen.) Absolut lächerlich ist die Behauptung, die Gegner der NPD seien größtenteils von auswärts angereist. […] WES BROT ICH FRESS, DES SATZ ICH SCHREIB, das ist die Parole dieses Unternehmerjournalisten!«[43] Vor allem wurde jedoch die Brutalität des Agierens der NPDler hervorgehoben, die einen »Rachefeldzug in SA-Manier«[44] geführt hätten. Für diese Kaderrekrutierung zeichne besonders ein gewisser Hans-Michael Fiedler, langjähriger NPD-Aktivist und Schlüsselfigur der rechtsradikalen Szene Göttingens und Südniedersachsens,[45] verantwortlich. Besagter Fiedler äußerte in der Deutschen Stimme freilich eine ganz andere Wahrnehmung: »Der 11.2. […] war für uns keine Niederlage. Die Entlarvung sowohl des roten Terrorismus wie der erbärmlichen Sicherheit der ›Hüter der öffentlichen Ordnung‹ und ihrer parteipolitischen Hintermänner wird dazu beitragen, daß der Bürger begreift, daß nur die Nationaldemokratie seine Interessen wahren kann.«[46]

Aus Perspektive der Gegendemonstranten sei die Presseberichterstattung »im Gegensatz zu bisherigen Erfahrungen« bis auf wenige »üble Ausnahmen« neutral ausgefallen. Ähnlich wie bereits 1969 wird allerdings scharfe Kritik an einem bestimmten GT-Journalisten geübt: »Offenbar sind für den GT-Redakteur […] die politischen Verhältnisse erst dann befriedigend, wenn Ruhe und Ordnung in der Weise wiederhergestellt sind, daß Nazi-Banden das Stadtbild Göttingens ohne wahrnehmbare Proteste beherrschen können.«[47] Trotzdem habe sich gezeigt, dass der Gegenprotest von breiten Kreisen der Bevölkerung als politisch notwendig und das Auftreten der NPD durchaus als Provokation empfunden worden sei. Die Stimmung auf dem Markt sei »eindeutig« zugunsten der Antifaschisten ausgefallen; man habe sich über eine »erhöhte Diskussionsbereitschaft innerhalb der Bevölkerung« gefreut, die der besseren Akzeptanz und Verankerung der antifaschistischen Bewegung vor Ort dienlich sei.[48]

Die im Nachgang im GT abgedruckten Leserbriefe zeichnen indes ein strikt dieser Wahrnehmung entgegenstehendes Bild und kritisieren die Berichterstattung des GT, welche auch von den Antifaschisten als gefärbt beschrieben wurde, ihrerseits als nicht neutral. Neben dem Argument, die NPD sei schließlich nicht verboten,[49] artikulieren auffällig viele Zuschriften eine nahezu feindliche Einschätzung des Gegenprotestes: Ein offenbar der CDU Nahestender war zwar selbst nicht vor Ort, ist sich aber sicher, die Gewalt auf dem Marktplatz sei von den Gegendemonstranten ausgegangen. Die Meinungsäußerung der NPD, die lediglich Wahlkampf betreibe, gewaltvoll zu unterdrücken, bezeichnet er als »Terror« der Linken.[50] In eine ähnliche Stoßrichtung geht die Äußerung eines weiteren Kommentators[51], der zwar betont, die Ziele der NPD »konsequent« abzulehnen, aber gleichfalls anprangert, die Berichterstattung sei »so einseitig und verzerrt nach dem Motto: Schuld ist nicht der Mörder, sondern der Ermordete«. Für ihn sei die Gewalt von den »K-Gruppen« ausgegangen, ein Eindruck, den ein weiterer Schreiber[52] unterstreicht: »Ihr Artikel erweckt den Eindruck, als ob eine Gruppe aufgebrachter Bürger spontan gegen die Provokationsveranstaltung der Neonazis demonstriert hätte und diese dann auf die friedlichen Demonstranten eingeschlagen hätten. Von einem erhöhten Beobachtungsplatz stellte sich mir der Tatbestand doch etwas anders dar. Bei den Demonstranten […] handelte es sich um mobile Schlägertrupps von KBW, KB[53] und Sympathisanten. […] ›Faschisten raus aus Göttingen‹ ist eine gute Losung, muß aber auch für die Linksfaschisten gelten.« Wesentlich drastischer formuliert der nächste unter der Überschrift »Hier praktizierten ›Antifaschisten‹ Faschismus«[54] einen Vergleich des Verhaltens der Gegenprotestanten mit der NS-Zeit: »Genauso fanden seinerzeit die Ausschreitungen unter den Nazis gegen die Juden statt. Statt ›Juda verrekke [sic!]‹ nun ›NPD und JN verrecke!‹« Er, der sich als »Mensch der Mitte« versteht, schreibt weiter: »[N]ehmen Sie es mir nicht übel, diese wenigen ›Faschisten‹ mußten einem leid tun, wenn man unvoreingenommen sah, was dort geschah […] Hier sollte der politische Gegner ›ausgebombt und totgeschlagen‹ (Zitat) werden. Was Wunder, daß sich die andere Seite wehrte?« Für ihn gehören die »Antifaschisten« – und hier zeigt sich, dass wir uns im Jahr 1978 befinden – zur »Sympathisantenszene«, gemeint ist das Umfeld der RAF. Er resümiert: »Diese Leute werden, glaubt man den am Samstag Gehörtem, auch wieder KZs bauen, um Andersdenkende verschwinden zu lassen, und dazu gehören dann im Zweifel auch alle Demokraten, die diesen Staat mit all seinen Freiheiten errichtet haben. Wehret den Anfängen!« Zwar mag die Auswahl der erhaltenen Leserbriefeim Göttinger Stadtarchiv unvollständig sein, doch spricht die Stoßrichtung der Zuschriften eine eindeutige Sprache.

Es scheint, als habe sich die noch Ende der 1960er Jahre vor allem mit politischen Argumenten geführte Debatte insofern verhärtet, als dass nun – zu Hochzeiten des RAF-Terrorismus – verhärtete ideologische Fronten gegeneinander stünden, die im öffentlichen und diskursiven Raum aufeinandertreffen. Interessanterweise zu einem Zeitpunkt, als die NPD bereits politisch marginalisiert, aber militant-radikalisiert erscheint und nicht mehr – wie noch Ende der 1960er – ein Erfolg in politischen Gremien zu erwarten ist. Gleichwohl erlangt sie mediale und somit auch eine erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit.

Der 15. April 1978 : Volksverhetzung mit Folgen

Bereits am 15. April fand die nächste Veranstaltung der NPD, nun vor der Stadthalle, statt, da eine Versammlung direkt in der Innenstadt aufgrund der Vorkommnisse vom Februar nicht noch einmal gestattet wurde. Der Antrag des DKP-Ratsherrn Reinhard Neubauer, einen grundsätzlichen Ratsbeschluss über »Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung« herbeizuführen, war im Vorfeld gescheitert.[55] Ein erneut gepfefferter Leserbrief dazu im GT bezeichnet es als »grotesk, daß sich ein Vertreter, der die kommunistischen Terrorregime im Ostblock befürwortet und selbiges in Westdeutschland einführen will, hier einer auf dem Boden des Grundgesetzes stehenden Partei das Recht auf freie Meinungsäußerung verwehren will. Woher nimmt Herr Neubauer eigentlich das Recht, die NPD als Nachfolgeorganisation der Nazipartei zu bezeichnen?« [56]

Wohl auch durch die Ausschreitungen im Februar unter Rechtfertigungsdruck geraten, hatte sich die Stadtverwaltung »ohne Wissen der Öffentlichkeit«[57] mit der NPD auf eine stationäre Kundgebung vor der Stadthalle geeinigt. Die Polizei habe aus »dem blutigen Prügeltheater«[58] vom Februar gelernt und wolle mit einem Großaufgebot alles daran setzen, eine Konfrontation »rivalisierender Gruppen«[59] zu verhindern.

Abb. 1: Polizisten sichern den Platz an der Göttinger Stadthalle. © Karl-Heinz Otto. Wir danken dem Urheber für die freundliche Genehmigung, das Bild verwenden zu dürfen.

 

Die Stimmen aus der Politik zielten überwiegend in die bereits bekannten Richtungen: Oberbürgermeister Levi erklärte gebetsmühlenartig, solange die NPD zugelassen sei, könne hier nicht konsequent gehandelt werden, er wünsche sich aber eine prinzipielle Entscheidung in der Verbotsfrage der Rechtsaußenpartei.[60] Weitere Stimmen waren ebenfalls stark durch die Februar-Ereignisse gefärbt. So forderte die SPD, sich mit »Feinden von rechts und links nicht mit Hilfe von Verboten, sondern vielmehr mit Hilfe guter Politik und sachlicher Aufklärung im Detail«[61] auseinanderzusetzen. »Extremistische Minderheiten« bekämpfe man, »mit einer Politik, die verhindert, dass aus diesen Minderheiten Mehrheiten werden.«[62] Die CDU zeigte sich erpicht darauf, Krawalle zu verhindern; sie bedauere zwar, dass die Veranstaltung stattfinde, merkte aber im selben Atemzug an, dass man über ein Verbot der K-Gruppen schließlich auch nicht diskutiere. Und die FDP gab lapidar zu Protokoll: »Die Kundgebung sollte laufen, wie sie läuft. Wir sind für eine sachliche Auseinandersetzung und nicht für Verbote gegen andere Parteien. Schließlich kommt die Gefahr nicht von unserer Seite, sondern von irgendwelchen Leuten, die sich da unnütz einmischen.«[63] Der niedersächsische Innenminister der FDP appellierte zudem an die Göttinger Bürger, die NPD-Kundgebung zu ignorieren; die Partei werde zunehmend von »rechtsradikalen terroristischen Kräften« unterwandert, die Göttingen mit Bedacht wählten, um »massive Gegenreaktionen«[64] zu provozieren.

Abb. 2: Redner der NPD auf dem Platz vor der Stadthalle, umgeben von NPDlern und Gegenprotest. © Karl-Heinz Otto. Wir danken dem Urheber für die freundliche Genehmigung, das Bild verwenden zu dürfen.

 

Ein damalig publizierter gemeinsamer Appell etlicher zivilgesellschaftlicher und antifaschistischer Gruppen zum Gegenprotest wurde mit einem Zitat des bereits bekannten »Göttinger Faschistenführer[s]« Fiedler eingeleitet, der in Reaktion auf die Februar-Ereignisse gedroht haben soll: »Es ist nicht das letzte Wort gesprochen, wer auf die Dauer in Göttingen die Straße behaupten wird!« Gerade aufgrund dieser klaren Positionierung zeigte man sich »entsetzt, dass der Göttinger Stadtrat, die Parteien und die Verwaltung den Neonazis mit einem Riesenaufgebot von Polizei zu Hilfe kommen wollen«, während Protestaktionen der Gegenseite »kriminalisiert«[65] würden.

Laut Angaben des Ex-Neonazis Gerald Wagener lief die Veranstaltung friedlich, etwa 100 Rechtsextreme hätten ca. 1.000 Gegenprotestanten gegenübergestanden; die Demo sei von Polizei und Bundesgrenzschutz abgeriegelt worden.[66] Vom Stadtarchiv wurden 500 Polizisten und rund 2.000 Gegendemonstranten notiert.[67]

Das immense Polizeiaufgebot sorgte beim Journalisten Eckhard Stengel in der Stadtzeitung Hiero Itzo, unter der sprechenden Überschrift »Von roten Ratten und anderen Volksschädlingen – Wie die NPD in Göttingen unter Polizeischutz Volksverhetzung betreiben durfte«[68], für Empörung. Gleichfalls bedauerte er das ausgebliebene Verbot durch die sozialliberale Stadtverwaltung, welches man im Vorfeld im Bündnis mit dem entsprechenden SPD-Ortsverein und dem DGB vergeblich versucht habe zu erwirken.[69] Jene Weigerung der SPD-Ratsfraktion, einen Verbotsantrag einzubringen, sorgte auch für einen innerparteilichen Eklat: Der Fraktionsvorsitzende kündigte sogar seinen Rücktritt an, da die Delegierten scharf kritisierten, dass die Fraktion den erklärten Willen der Parteibasis nicht berücksichtigt habe.[70] Zwar verblieb der Fraktionsvorsitzende letztlich im Amt; die Auseinandersetzung zeigt jedoch, dass der Umgang mit den Nationaldemokraten durchaus erhebliche parteiinterne Unruhe auszulösen im Stande war und somit Einfluss auf die lokalpolitischen Verhältnisse nahm. Zudem, so Stengel, hätten die »Ausweichmanöver der Lokalpolitiker« die NPD in ihrem Vorhaben bestärkt, sodass sie »besonders selbstsicher vor die Öffentlichkeit«[71] habe treten können, nachdem sie im Februar den Gegendemonstranten habe weichen müssen.

Die Kundgebung vom 15. April hatte jedoch nicht nur ein juristisches, sondern auch ein für den Umgang der Stadt mit künftigen NPD-Veranstaltungen bedeutsames Nachspiel. Denn der Oberstadtdirektor hatte – angeregt durch die SPD-Ratsfraktion, die offenbar Wiedergutmachung betreiben wollte – Anzeige wegen Volksverhetzung und Benutzung nationalsozialistischer Symbole gegen den NPD-Redner Heinrich Gerlach und den Anmelder der Veranstaltung, Adolf Dammann, erstattet.[72]

Herbst 1978: Verbotene Offensive

Vor allem aufgrund der – zu diesem Zeitpunkt noch laufenden – staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurde eine weitere Veranstaltung der NPD in der Stadthalle im September desselben Jahres von der Stadt untersagt. Ihre Haltung hatte sich nun also – basierend auf den Ereignissen aus Februar und April – deutlich geändert. SPD und CDU hatten das Verbot gefordert, lediglich die FDP verharrte in ihrer grundsätzlichen Ablehnung einer Untersagung.[73] Da die NPD sich gegen die Entscheidung zur Wehr setzte, wurde der Streit letztlich vor Gericht ausgetragen. Dammann zeigte sich anfangs siegessicher: Obwohl einige Äußerungen der Parteigenossen am 15.04. »nicht glücklich gewählt« gewesen seien, hätten keine Verstöße gegen geltendes Recht vorgelegen, so Adolf Dammann, der in ironisch-sprechender Wortwahl beteuerte: »Wir stehen auf dem Grundgesetz!« Auch er bemerkte, dass sich die politische Kultur im Vergleich zu den Nachkriegsjahrzehnten in Göttingen verändert habe. Denn dass die Stadt im Lauf des Jahres 1978 »zu einem Zentrum von NPD-Aktivitäten« geworden sei, sei kein Zufall: »Wir gehen dahin, wo wir den Wind von vorn bekommen, wollen wir diesen Kräften zeigen, dass wir nicht ausweichen.«[74] Doch Dammanns Optimismus wurde enttäuscht: Das Oberlandesgericht Lüneburg verbot die NPD-Veranstaltung, weil die Partei am 12. Februar und 15. April tätliche Angriffe durch Verhetzung in ihren Reden veranlasst hätte; für das Verbot sei nicht der Inhalt der Reden ausschlaggebend, sondern dass diese zu Tätlichkeiten herausgefordert und damit eine Gefährdung mit sich gebracht hätten; ferner gehe man auch in Zukunft nicht davon aus, dass die NPD sich an die Auflagen halten werde.[75]

Interessanterweise betonte der Stadtdirektor, das Verbot durch die Stadt sei »keine politische Entscheidung«, denn »die politische Richtung« dürfe »überhaupt nicht interessieren«. Außerdem könnten Verbote, so die etwas stereotypenhaften Allgemeinplätze des städtischen Beamten, die »politische Auseinandersetzung nicht ersetzen«, man brauche vielmehr verstärkte politische Bildung, um »allgemeine Kritikfähigkeit«[76] zu fördern. Nichtsdestotrotz untersagte die Stadt mit Verweis auf die Gerichtsurteile alle weiteren Veranstaltungen,[77] während die NPD sogar Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen versuchte,[78] in der Erwartung, »ein für sie günstiges höchstrichterliches Urteil zu erhalten.«[79] Kurzum: Obwohl die NPD bzw. ihre Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) 1978 versuchte, im Rahmen einer »Großoffensive«[80] 60 (!) weitere Veranstaltungen in Göttingen anzumelden, blieben diese allesamt gerichtlich verboten.

Fazit

Trotz des resoluten Verbotes trifft das Göttinger Tageblatt im November 1979 die politische Stimmung in der Stadt, als es titelt: »Die harte Konfrontation kündigt sich an« und das »politische Klima«[81] als aufgeheizt und angespannt beschreibt. Die Ereignisse der 1980er Jahre werfen bereits ihre Schatten voraus, denn: Die bisherigen Auseinandersetzungen bieten bereits einen Vorgeschmack auf die bewaffneten Ausschreitungen, die in den folgenden Jahren im Raum Göttingen zur Regelmäßigkeit werden, bei denen vor allem Mitglieder der Freiheitlichen Arbeiterpartei (FAP) eine zentrale Rolle spielen. Am Ende des Jahrzehnts, im Jahr 1990, sollte es sogar einen rechtsextrem motivierten Mord in Göttingen geben.

Mit Blick auf die langen siebziger Jahre lässt sich resümieren: Während städtische Gremien 1967 hartnäckig versuchten, mit Verweis auf frühere Ausschreitungen ein Verbot einer NPD-Veranstaltung durchzusetzen und damit scheiterten, gleichwohl sie dezidiert politisch argumentierten, hatten die Verbote gut zehn Jahre später juristisch Bestand, obwohl die Stadt ihr eigenes Verhalten zu diesem Zeitpunkt als dezidiert nicht politisch verstanden wissen mochte, sondern das Verbot als rechtliche respektive verwaltungstechnische Entscheidung auswies. 14 Jahre nach ihrer Gründung hatte sich der politische Umgang mit der Rechtsaußenpartei in einen formal-juristischen gewandelt, jedenfalls von Seiten der Mandatsträger. Doch wir sehen auch: Die provokative Äußerung der NPD, sie gehe dorthin, »wo wir den Wind von vorn bekommen«, zeigt an, dass sich im vormals rechtskonservativen Göttingen nunmehr eine antifaschistische Gegenwehr etabliert hatte, welche vehement gegen Rechtsaußen agierte. Die Reaktion der Göttinger Leserbriefschreiber verblieb indes, wie sie vermutlich auch in den 1950ern ausgefallen wäre: Gewalt »aller Extremisten« ablehnend, allerdings mit einer auffälligen teils revisionistischen Schlagseite in Richtung NPD-Verharmlosung. Gleichwohl zeigten sich auch zivilgesellschaftliche Bürgerinitiativen, die Unterschriften sammelten und den Gegenprotest unterstützten. Die NPD, welche – im Versuch ihrer Marginalisierung im Lager entgegenzuwirken und im Fahrwasser des »konservativen Zeitgeistes« Ende der 1970er zu segeln – ihre Strategie wechselte und zunehmend militant agierte, blieb in Göttingen zwar weniger durch Veranstaltungen, doch gleichwohl in der politischen Debatte präsent. Der Resonanzraum hatte sich verlagert und wird sich in den 1980er Jahren wiederum verlagern: Weg von der städtischen Halle, erneut auf die Straße, in Form gewaltvoller Auseinandersetzungen und politisch motivierter Straftaten./p>

Literatur:

Böhme, Ernst: Zwischen Restauration und Rebellion. Die Georgia Augusta und die politische Kultur Göttingens in den fünfziger Jahren, in: Göttinger Jahrbuch, H. 53/2005, S.125–156.

Dahms, Hans Joachim: Die Universität Göttingen 1918 bis 1989, in: Thadden, Rudolf von/Trittel, Günter J. (Hrsg.): Göttingen. Geschichte einer Universitätsstadt, Bd. 3, Göttingen 1999, S. 395–456.

Der Bundesminister des Innern (Hrsg.): betrifft: Verfassungsschutz 1978, Hürth 1979.

Finkbeiner, Florian: Nationale Hoffnung und konservative Enttäuschung. Zum Wandel des konservativen Nationenverständnisses nach der deutschen Vereinigung, Bielefeld 2020.

Gassert, Philipp: Bewegte Gesellschaft. Deutsche Protestgeschichte seit 1945, Stuttgart 2018.

Hoeres, Peter: Von der »Tendenzwende« zur »geistig-moralischen Wende«. Konstruktion und Kritik konservativer Signaturen in den 1970er und 1980er Jahren, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Jg. 61 (2013), H. 1, S. 93–119.

Kopke, Christoph: Die Aktion Widerstand 1970/71. Die »nationale Opposition« zwischen Sammlung und Zersplitterung, in: Livi, Massimiliano/Schmidt, Daniel/Sturm, Michael (Hrsg.): Die 1970er Jahre als schwarzes Jahrzehnt. Politisierung und Mobilisierung zwischen christlicher Demokratie und extremer Rechter, Frankfurt a. M. 2010, S. 249–262.

Livi, Massimiliano/Schmidt, Daniel/Sturm, Michael (Hrsg.): Die 1970er Jahre als schwarzes Jahrzehnt. Politisierung und Mobilisierung zwischen christlicher Demokratie und extremer Rechter, Frankfurt a. M. 2010.

Rödder, Andreas: Die Bundesrepublik Deutschland 1969–1990, München 2004, S. 211–214.

Schmollinger, Horst W.: Die Deutsche Konservative Partei-Deutsche Rechtspartei, in: Stöss, Richard (Hrsg.): Parteien-Handbuch. Die Parteien der Bundesrepublik Deutschland 1945–1980, Bd. 2, Opladen 1986, S. 982–1024.

Schildt, Axel: »Die Kräfte der Gegenreform sind auf breiter Front angetreten«. Zur konservativen Tendenzwende in den Siebzigerjahren, in: Archiv für Sozialgeschichte, Bd. 44 (2004), S. 449–478.

Trittel, Günter J.:, Göttingens Entwicklung seit 1948, in: Thadden, Rudolf von/Trittel, Günter J. (Hrsg.): Göttingen. Geschichte einer Universitätsstadt, Bd. 3, Göttingen 1999, S. 291–356.

Trittel, Katharina/Finkbeiner, Florian/Isele, Sören: Göttingens rechte Protestgeschichte nach 1945, in: Demokratie-Dialog, H. 8/2021, S. 46–60.

Wagener, Gerald: Ich heiße Gerald Wagener…: Ein rechtsradikaler Jugendlicher berichtet, Berlin 1981.

 

Online-Ressourcen:

Der Bundeswahlleiter (Hrsg.): Informationen des Bundeswahlleiters. Ergebnisse früherer Landtagswahlen, Wiesbaden 2021, S. 67, URL: https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/a333e523-0717-42ad-a772-d5ad7e7e97cc/ltw_erg_gesamt.pdf [eingesehen am 03.08.2021].

Stadtarchiv Göttingen: Chronik für das Jahr 1978, URL: http://www.stadtarchiv.goettingen.de/chronik/1978_04.htm [eingesehen am 03.08.2021].

 

Zeitungs- und zeitgenössische Zeitschriftenartikel:

ann: Musterprozeß fällt aus, in: Göttinger Tageblatt,28.06.1979.

Arbeitskreis Antifaschismus: Kommentar zur Berichterstattung, in: Aufgepasst, H. 3/1978, S. 7–8l.

Arbeitskreis Antifaschismus: NPD-Kundgebung ausgefallen, in: Aufgepasst, H. 3/1978, S. 2.

Arbeitskreis Antifaschismus: Rachefeldzug in SA-Manier, in: Aufgepasst, H. 3/1978, S. 6.

Arbeitskreis Antifaschismus/Arbeitskreis Gewerkschafter gegen Faschismus/Gewaltfreie Aktion Göttingen et al.: Gemeinsamer Aufruf, in: Antifaschistisches Tageblatt, H. 1/1978, S. 2.

ast/ic: Am 15. April: Keine Chance für Schläger?, in: Blick, 06.04.1978, S. 2.

ast: Kein Versammlungsverbot – aber: NPD runter vom Markt!, in: Blick, 06.04.1978.

b/ptg: Göttingen SPD-Fraktionschef wollte Mandat zurückgeben, in: Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 24.04.1978.

Brügel, W.: NPD hat das Recht zu demonstrieren, [Leserbrief betr. NPD-Kundgebung], in: Göttinger Tageblatt, 16.02.1978.

Dietrich, O.: Und die anderen?, [Leserbrief betr.: NPD-Kundgebung], in: Göttinger Tageblatt, 16.02.1978.

ggo: Polizei bahnte Bundespräsidenten einen Weg durch die Demonstration, in: Göttinger Presse, 14./15.06.1969.

H.: Keine Halle für die NPD in Göttingen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.05.1967, Seite 3.

H.: Die NPD in der Göttinger Stadthalle, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.06.1967, S. 3.

Haertel, G.: Geradezu grotesk, [Leserbrief betr.: Leserbrief R. Neubauers (GT vom 18.3.1978)], in: Göttinger Tageblatt, 23.03.1978.

Hillebrecht, Hermann: NPD-Nachspiel: Strafanzeige gegen Redner, in: Göttinger Tageblatt, 04.08.1978.

joh.: Wieder Diskussion um Verbot von NPD-Kundgebung, in: Göttinger Tageblatt, 23.08.1978.

joh.: »… Wo wir den Wind von vorn bekommen«, in: Göttinger Tageblatt, 13.09.1978.

Kahlweit, Manfred: Warum man die NPD nicht verbieten sollte, in: Hiero Itzo, H. 5/1978 S. 10.

lle: Tätlichkeiten gezielt in Kauf genommen, in: Göttinger Tageblatt, 07.11.1978.

Meyerhoff, Walter: Ein gesetzwidriger Beschluss?, in: Göttinger Tageblatt, 29.05.1967.

Mörig, V.: Hier praktizierten ›Antifaschisten‹ Faschismus, [Leserbrief betr.: Berichterstattung über NPD-Kundgebung (GT vom 13.2.78)], in: Göttinger Tageblatt, 17.02.1978.

o. V.: Tomaten für die NPD, in: Göttinger Presse, 20.04.1967.

o. V.: Göttingen muß Stadthalle zur Verfügung stellen, in: Göttinger Tageblatt, 26.05.1967.

o. V.: NPD darf in Stadthalle, in: Göttinger Presse, 26.05.1967.

o. V.: NPD – Zentrum des Rechtsradikalismus, in: Göttinger Tageblatt, 27./28.05.1967.

o. V.: NPD gab 350 000 DM für Wahlkampf aus, in: Göttinger Tageblatt, 01.06.1967.

o. V.: Tumult blieb aus, in: Göttinger Tageblatt, 01.06.1967.

o. V.: Mit Schlagstöcken eine Gasse für den Bundespräsidenten, in: Göttinger Tageblatt, 14./15.06.1969.

o. V.: Demokratische Spielregeln beachten, in: Göttinger Tageblatt, 26.09.1969.

o. V.: DGB gegen Anti-NPD-Demonstration, in: Göttinger Tageblatt, 26.09.1969.

o. V.: NPD-Kundgebung aufgelöst. Auf dem Markt floß das Blut, in: Göttinger Tageblatt, 13.02.1978.

Osthold, F.: K-Gruppen gingen planmäßig vor, [Leserbrief betr. NPD-Kundgebung], in: Göttinger Tageblatt, 16.02.1978.

rd: Brauchen wir mehr Verbote?, in: Blick, 14.09.1978.

Richter, L.: Zu den demokratischen Tugenden zurückkehren, [Leserbrief betr. Artikel über die Kundgebung der NPD], in: Göttinger Tageblatt, 16.02.1978.

Stengel, Eckhard: Von roten Ratten und anderen Volksschädlingen, in: Hiero Itzo, H. 5/1978, S. 8–11, hier S. 8.

ters: Minister Groß: NPD ignorieren, in: Göttinger Tageblatt, 15./16.04.1978.

ters: Neues Verbot für NPD, in: Göttinger Tageblatt, 7./.8.10.1978.

Tgn.: NPD-Kundgebung nach Schlägereien aufgelöst, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.02.1978, Seite 2.

Wahlanzeige der NPD, in: Göttinger Tageblatt, 27./28.09.1969.

 

Archivalische Quellen im Stadtarchiv Göttingen:

Bestand Flugblätter 1960–1969.

Bestand Amt für öffentliche Ordnung/Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, C 35.

Bestand Ausschussprotokolle, C 18.

[1]Vgl. zu dieser Bezeichnung Livi, Massimiliano/Schmidt, Daniel/Sturm, Michael (Hrsg.): Die 1970er Jahre alsschwarzes Jahrzehnt. Politisierung und Mobilisierungzwischen christlicher Demokratie und extremer Rechter, Frankfurt a. M. 2010.

[2]Vgl. dazu auch Finkbeiner, Florian: Nationale Hoffnung
und konservative Enttäuschung. Zum Wandel des konservativen Nationenverständnisses nach der deutschen Vereinigung, Bielefeld 2020. Vgl. ebenso: Hoeres, Peter: Von der »Tendenzwende« zur »geistig-moralischen Wende«. Konstruktion und Kritik konservativer Signaturen in den 1970er und 1980er Jahren, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Jg. 61 (2013), H. 1, S. 93–119; Schildt, Axel: »Die Kräfte der Gegenreform sind auf breiter Front angetreten«. Zur konservativen Tendenzwende in den Siebzigerjahren, in: Archiv für Sozialgeschichte, Bd. 44 (2004), S. 449–478 und Rödder, Andreas: Die Bundesrepublik Deutschland 1969–1990, München 2004, S. 211–214.

[3]O. V.: Göttingen muß Stadthalle zur Verfügung stellen, in: Göttinger Tageblatt, 26.05.1967.

[4]Tgn.: NPD-Kundgebung nach Schlägereien aufgelöst, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.02.1978, Seite 2.

[5]o. V.: NPD-Kundgebung aufgelöst. Auf dem Markt floß
das Blut, in: Göttinger Tageblatt, 13.02.1978.

[6]Vgl. zu diesen Transformationsphasen des rechtsradikalen Lagers auch den Beitrag »Wie die ›Neue Rechte‹ mit der AfD hadert. Zur Partei- und Organisationsfrage der radikalen Rechten« von Florian Finkbeiner in diesem Heft.

[7]Vgl. Trittel, Katharina/Finkbeiner, Florian/Isele, Sören: Göttingens rechte Protestgeschichte nach 1945, in: Demokratie-Dialog, H. 8/2021, S. 46–60. Es sei kurz rekapituliert, dass zwischen 1948 und 1973 kontinuierlich Vertreter von Rechtsaußenparteien im Göttinger Rat saßen. (Vgl. Böhme, Ernst: Zwischen Restauration und Rebellion. Die Georgia Augusta und die politische Kultur Göttingens in den fünfziger Jahren, in: Göttinger Jahrbuch, H. 53/2005, S. 125–156, hier S. 134. Zu Böhme, er auf die 1950er Jahre fokussiert, lässt sich ergänzen, dass die NPD 1968 mit zwei Sitzen in den Stadtrat einzieht.) Zudem war Adolf von Thadden für die Deutsche Reichspartei (DRP), später NPD, eine der Führungspersönlichkeiten innerhalb der »nationalen Rechten« sowohl bundesweit als auch in Göttingen, wo er zwischenzeitlich Ratsherr (1948–1958) und sogar stellvertretender Bürgermeister (1952/53) war. 1949 erhielt er ein Bundestagsmandat und saß während der 1950er Jahre für die DRP sowie von 1967–1970 für die NPD im niedersächsischen Landtag.

[8]Vgl. Trittel, Günter J.: Göttingens Entwicklung seit 1948, in: Thadden, Rudolf von/Trittel, Günter J. (Hrsg.): Göttingen. Geschichte einer Universitätsstadt, Bd. 3, Göttingen 1999, S. 291–356, hier S. 314.

[9]Ebd., S. 321.

[10]Trittel et al.: Rechte Protestgeschichte Göttingens, S. 57.

[11]Gassert, Philipp: Bewegte Gesellschaft. Deutsche Protestgeschichte seit 1945, Stuttgart 2018, S. 273.

[12]Vgl. Einladung der NPD aus 1965 von Herbert Harmsen, Kreisvorsitzender der NPD, Stadtarchiv Göttingen (StA Gö), Bestand Flugblätter 1960–1969. Wir danken den Mitarbeitenden des Stadtarchivs Göttingen für ihre freundliche und kooperative Unterstützung unserer Recherchetätigkeit.

[13]Hier und im Folgenden: O. V.: NPD – Zentrum des Rechtsradikalismus, in: Göttinger Tageblatt, 27./28.05.1967.

[14]H.: Die NPD in der Göttinger Stadthalle, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.06.1967, S. 3.

[15]O. V.: NPD darf in Stadthalle, Göttinger Presse,
26.05.1967.

[16]O. V.: Göttingen muß Stadthalle zur Verfügung stellen, in: Göttinger Tageblatt, 26.05.1967.

[17]H.: Keine Halle für die NPD in Göttingen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.05.1967, Seite 3.

[18]Vgl. im Folgenden: Niederschrift über die 46. Sitzung des Verwaltungsausschusses am 09.01.1967, Stadtarchiv Göttingen (StA Gö), Bestand Ausschussprotokolle, C 18, Nr. 656.

[19]Niederschrift über die 47. Sitzung des Verwaltungsausschusses am 16.01.1967, StA Gö, C 18, Nr. 657.

[20]Hier und im Folgenden: Ebd.

[21]H.: Keine Halle für die NPD in Göttingen, S. 3.

[22]Vgl. Niederschrift über die 54. Sitzung des Verwaltungsausschusses am 03.04.1967, StA Gö, C 18, Nr. 664.

[23]Vgl. Niederschrift über die 55. Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.04.1967, StA Gö, C 18, Nr. 665.

[24]O. V.: Tomaten für die NPD, in: Göttinger Presse, 20.04.1967.

[25]Vgl. Niederschrift über die 57. Sitzung des Verwaltungsausschusses am 02.05.1967, StA Gö, C 18, Nr. 667.

[26]Vgl. Niederschrift über die 58. Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.05.1967, StA Gö, C 18, Nr. 668.

[27]Vgl. Niederschrift über die 59. Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.05.1967, StA Gö, C 18, Nr. 669.

[28]Vgl. Niederschrift über die 60. Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.05.1967, StA Gö, C 18, Nr. 670.

[29]Meyerhoff, Walter: Ein gesetzwidriger Beschluss? In einem übergesetzlichen Notstand, in: Göttinger Tageblatt, 29.05.1967.

[30]H.: Die NPD in der Göttinger Stadthalle, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.06.1967.

[31]O. V.: Tumult blieb aus, in: Göttinger Tageblatt, 01.06.1967.

[32]Vgl. Niederschrift über die 77. Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.02.1968, StA Gö, C 18, Nr. 687.

[33]Niederschrift über die 79. Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25.03.1968, StA Gö, C 18, Nr. 689. Doch nicht nur in Bezug auf die Nationaldemokraten bot die Stadthalle einen Resonanzraum für politischen Protest: 1969 wurde die Stadthalle auch Schauplatz eines gänzlich anders gelagerten politischen Protestes, der selbst bundesweit in die Schlagzeilen geriet. Anlass bot die 20. Hauptversammlung der hiesigen Max-Planck-Gesellschaft, zu deren Feierlichkeiten sich hoher Besuch, der damalige Bundespräsident Heinrich Lübke sowie Bundesbildungsminister Gerhard Stoltenberg, angekündigt hatte. Die Visite der Ehrengäste nahmen wiederum rund 2.000 Ungeladene – mehrheitlich Studierende – zum Anlass, um ihrem angestauten Unmut über die Hochschul- und Bildungspolitik Ausdruck zu verleihen – und dies keineswegs nur mit Sprechchören. So bewarfen sie den Wagen des Staatsoberhauptes mit Farbbeuteln und Eiern. Hatte sich der Bundespräsident von diesen Geschehnissen noch recht unbeeindruckt gegeben und planmäßig dem Festakt im Innern des Gebäudes beigewohnt, eskalierte die Situation vor den Hallentoren. Mehrere an diesem Freitag, den 13. Juni, zum Personenschutz abkommandierte Hundertschaften der Braunschweiger Bereitschaftspolizei nahmen sich der protestierenden Student*innen an – und bedachten diese »mit einem bis dahin in Göttingen ungewohnten Knüppeleinsatz« (vgl. Dahms, Hans Joachim: Die Universität Göttingen 1918 bis 1989, in: Thadden, Rudolf von/Trittel, Günter J. (Hrsg.): Göttingen. Geschichte einer Universitätsstadt, Bd. 3, Göttingen 1999, S. 395–456, hier S. 447. Zu den Geschehnissen am 13.06.1969 in und vor der Stadthalle vgl. etwa ggo: Polizei bahnte Bundespräsidenten einen Weg durch die Demonstration, in: Göttinger Presse, 14./15.06.1969 sowie o. V.: Mit Schlagstöcken eine Gasse für den Bundespräsidenten, in: Göttinger Tageblatt, 14./15.06.1969.). Dieser Vorfall bot einen Vorgeschmack auf die Intensivierung der Auseinandersetzung in den1970er Jahren in Göttingen.

[34]Hier und im Folgenden: O. V.: Demokratische Spielregeln beachten, Göttinger Tageblatt, 26.09.1969.

[35]Vgl. O. V.: DGB gegen Anti-NPD-Demonstration, Göttinger Tageblatt, 26.09.1969.

[36]Hier und im Folgenden: Flugblatt der demokratischen Bürgerinitiative »Warum Anti-NPD-Demonstration?«,StA Gö, Bestand Flugblätter 1960–1969.

[37]Wahlanzeige der NPD, in: Göttinger Tageblatt, 27./28.09.1969.

[38]Vgl. Kopke, Christoph: Die Aktion Widerstand 1970/71. Die »nationale Opposition« zwischen Sammlung und Zersplitterung, in: Livi, Massimiliano/Schmidt, Daniel/Sturm, Michael (Hrsg.): Die 1970er Jahre als schwarzes Jahrzehnt. Politisierung und Mobilisierung zwischen christlicher Demokratie und extremer Rechter, Frankfurt a. M. 2010, S. 249–262, hier S. 260.

[39]Vgl. Der Bundeswahlleiter (Hrsg.): Informationen des Bundeswahlleiters. Ergebnisse früherer Landtagswahlen, Wiesbaden 2021, S. 67, URL: https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/a333e523-0717-42ad-a772-d5ad7e7e97cc/ltw_erg_gesamt.pdf [eingesehen am 03.08.2021].

[40]Tgn.: NPD-Kundgebung nach Schlägereien aufgelöst, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.02.1978, S. 2.

[41]Zit. n.: Ebd.

[42]Vgl. Arbeitskreis Antifaschismus: NPD-Kundgebung ausgefallen, in: Aufgepasst, H. 3/1978, S. 2.

[43]Arbeitskreis Antifaschismus: Kommentar zur Berichterstattung, in: Aufgepasst, H. 3/1978, S. 7–8, hier S. 8. Hervorhebung im Original.

[44]Arbeitskreis Antifaschismus: Rachefeldzug in SA-Manier, in: Aufgepasst, H. 3/1978, S. 6.

[45]Der FoDEx-Fachbereich Rechtsradikalismus arbeitet derzeit an einer ausführlichen Studie zu Hans-Michael Fiedler und seinem Wirken in Göttingen und Südniedersachsen, die im Herbst dieses Jahres erscheinen soll.

[46]H.-M. Fiedler in der Deutschen Stimme, H. 3/78, zit. n.: O.V.: Wer ist Hans-M. Fiedler?, in: Göttinger Nachrichten, H. 5/1978, S. 15.

[47]Hier und im Folgenden: Arbeitskreis Antifaschismus: Kommentar zur Berichterstattung, in: Aufgepasst, H. 3/1978, S. 7–8, hier S. 7.

[48]Vgl. Arbeitskreis Antifaschismus: NPD-Kundgebung ausgefallen, in: Aufgepasst, H. 3/1978, S. 2.

[49]Vgl. L. Richter: Zu den demokratischen Tugenden zurückkehren, [Leserbrief betr. Artikel über die Kundgebung der NPD], in: Göttinger Tageblatt, 16.02.1978.

[50]Ebenda; inhaltlich eine ähnliche Stoßrichtung bei W. Brügel: NPD hat das Recht zu demonstrieren, [Leserbrief betr. NPD-Kundgebung], in: Göttinger Tageblatt, 16.02.1978.

[51]Hier und im Folgenden: W. Brügel: NPD hat das Recht zu demonstrieren, [Leserbrief betr. NPD-Kundgebung], in: Göttinger Tageblatt, 16.02.1978.

[52]Hier und im Folgenden: F. Osthold: K-Gruppen gingen planmäßig vor, [Leserbrief betr. NPD-Kundgebung], in: Göttinger Tageblatt, 16.02.1978.

[53]KBW steht für Kommunistischer Bund Westdeutschland; KB für Kommunistischer Bund.

[54]Hier und im Folgenden: V. Mörig: Hier praktizierten ›Antifaschisten‹ Faschismus, [Leserbrief betr. Berichterstattung über NPD-Kundgebung], in: Göttinger Tageblatt, 17.02.1978.

[55]Vgl. Niederschrift über die 21. Sitzung des Verwaltungsausschusses am 03.04.1978, StA Gö, C 18, Nr. 873.

[56]G. Haertel: Geradezu grotesk, [Leserbrief betr. Leserbrief R. Neubauers (GT vom 18.03.1978)], in: Göttinger Tageblatt, 23.03.1978.

[57]ast: Kein Versammlungsverbot – aber: NPD runter vom Markt!, in: Blick, 06.04.1978, S. 1.

[58]ast/ic: Am 15. April: Keine Chance für Schläger?, in: Blick, 06.04.1978, S. 2.

[59]Ebd.

[60]Vgl. ebd.

[61]Zitiert nach: Ebd.

[62]Kahlweit, Manfred: Warum man die NPD nicht verbieten sollte, in: Hiero Itzo, H. 5/1978 S. 10.

[63]Zitiert nach: ast/ic: Am 15. April: Keine Chance für Schläger?, in: Blick, 06.04.1978, S. 2.

[64]ters: Minister Groß: NPD ignorieren, in: Göttinger Tageblatt, 15./16.04.1978.

[65]Arbeitskreis Antifaschismus et al.: Gemeinsamer Aufruf, in: Antifaschistisches Tageblatt, H. 1/1978, S. 2.

[66]Vgl. Wagener, Gerald: Ich heiße Gerald Wagener…: Ein rechtsradikaler Jugendlicher berichtet, Berlin 1981, S. 53.

[67]Vgl. Stadtarchiv Göttingen: Chronik für das Jahr 1978, URL: http://www.stadtarchiv.goettingen.de/chronik/1978_04.htm [eingesehen am 03.08.2021].

[68]Stengel, Eckhard: Von roten Ratten und anderen Volksschädlingen, in: Hiero Itzo, H. 5/1978, S. 8–11, hier S. 8. Stengel spricht von lediglich 100 NPDlern, 2.500 Gegendemonstranten und 600 Polizisten.

[69]Vgl. Ebd., S. 9.

[70]Vgl. b/ptg: Göttingen SPD-Fraktionschef wollte Mandat zurückgeben, in: Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 24.04.1978.

[71]Stengel: Von roten Ratten und anderen Volksschädlingen, S. 9.

[72]Vgl. Hillebrecht, Hermann: NPD-Nachspiel: Strafanzeige gegen Redner, in: Göttinger Tageblatt, 04.08.1978.

[73]Vgl. joh.: Wieder Diskussion um Verbot von NPD-Kundgebung, in: Göttinger Tageblatt, 23.08.1978.

[74]joh.: »… Wo wir den Wind von vorn bekommen«, in: Göttinger Tageblatt, 13.09.1978.

[75]Vgl. lle: Tätlichkeiten gezielt in Kauf genommen, in: Göttinger Tageblatt, 07.11.1978.

[76]rd: Brauchen wir mehr Verbote?, in: Blick, 14.09.1978.

[77]Vgl. ters: Neues Verbot für NPD, in: Göttinger Tageblatt, 7./.8.10.1978.

[78]Vgl. Der Bundesminister des Innern (Hrsg.): betrifft: Verfassungsschutz 1978, Hürth 1979, S. 62. Auf Anfrage teile das Bundesverfassungsgericht mit, dass die erhobene Verfassungsbeschwerde durch unanfechtbaren Beschluss vom 06.02.1979 nicht zur Entscheidung angenommen wurde (1 BvR 1388/78).

[79]Der Bundesminister des Innern: betrifft: Verfassungsschutz 1978, S. 23.

[80]mgu: NPD will »Großoffensive« starten, in: Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 07.10.1978.

[81]wi: Die harte Konfrontation kündigt sich an, in: Göttinger Tageblatt, 09.10.1979.